Der zweite Entwurf des Flächennutzungsplanes für die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Dezember 2022 liegt in der Zeit vom 20.03.2023 bis zum 21.04.2023
in der Stadt Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Stadt Mansfeld, Bauamt Haus III, 1. OG gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch für jedermann zur Einsicht aus.
| Dienstag | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Der Zweite Entwurf zur Bauleitplanung kann parallel dazu auch auf der Internetseite der Stadt Mansfeld unter www.mansfeld.eu in der Rubrik „Bürgerservice - Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld hat in seiner Sitzung am 06.02.2023 den zweiten Entwurf des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld in der Fassung vom Dezember 2022 gebilligt und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) Baugestzbuch (BauGB) beschlossen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die geänderten Textpassagen der Begründung sind in unterstrichener Kursivschrift kenntlich gemacht.
Mit dem Zweiten Entwurf des Flächennutzungsplanes werden die Begründung, der Umweltbericht, die Anlagen 1 - 5 und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen mit den Stellungnahmen der Behörden und Trägern öffentlicher Belange öffentlich ausgelegt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Planunterlagen können während der Offenlagezeit (20.03.2023 bis 21.04.2023) auch auf der Webseite der Stadt Mansfeld unter www.mansfeld.eu/buergerservice/bekanntmachungen eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind vorhanden und werden im Rahmen der Offenlage des zweiten Entwurfes des Flächennutzungsplanes zur Verfügung gestellt:
| - | StadtLandGrün, Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt Mansfeld, Stand Dezember 2022 - Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter |
| - | Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange: |
Während der Auslegungsfrist könne von jedermann Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des zweiten Entwurfes des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift in den Diensträumen der Stadt Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld vorgebracht werden. Weiterhin können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse bauamt@mansfeld.eu eingereicht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Behörden, Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Teilen des zweiten Entwurfes des Flächennutzungsplanes Mansfeld aufgefordert.
Alle Einwendungen von Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes - UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend gemacht werden können, werden ausgeschlossen.