Entsprechend § 9 der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft UVV VSG 4.7 sind Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standsicherheit zu prüfen.
Da die Grabmale der Witterung und anderen Einwirkungen ausgesetzt sind und die Nutzung der Grabstätten und deren Pflege die Standsicherheit beeinträchtigen können, ist die Überprüfung der Standsicherheit in regelmäßigen Abständen nach der Frostperiode auszuführen.
Als Friedhofsträger haftet die Stadt Mansfeld im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gemeinsamen mit den Nutzungsberechtigten der Gabstätten und den Steinmetzen für die Standsicherheit der Grabmalanlagen und ist damit zur Überprüfung verpflichtet.
Wir möchten hiermit bekanntgeben, dass die Überprüfung ab dem 23.04.2025 erfolgen wird.
Nicht standsichere Grabanlagen werden mit einem Aufkleber, der auf die Gefahr hinweist, versehen. Bei Grabmalen, die akut umsturzgefährdet sind, wird eine Sicherung vorgenommen, deren Kosten gemäß § 17 der Friedhofssatzung der Stadt Mansfeld vom 26.10.2020 in der derzeit gültigen Fassung von den Nutzungsberechtigten zu tragen sind.