Aufgrund der §§ 100 und 102 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit gültigen Fassung hat die Stadt Mansfeld die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 17.02.2025 (Beschl.-Nr. 79-01/25 SR ) beschlossene Haushaltssatzung erlassen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | |
| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf — 14.949.500 Euro |
| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 15.181.100 Euro |
| 2. | im Finanzplan mit dem | |
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender |
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| Verwaltungstätigkeit auf — 13.622.100 Euro |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender |
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| Verwaltungstätigkeit auf — 13.547.200 Euro |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der |
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| Investitionstätigkeit auf — 1.308.300 Euro |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der |
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| Investitionstätigkeit auf — 2.089.200 Euro |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der |
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| Finanzierungstätigkeit auf — 780.900 Euro |
| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der |
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| Finanzierungstätigkeit auf — 227.900 Euro |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird auf 780.900 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird auf 5.600.000 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 5.200.000 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| 1.1 | für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft |
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| (Grundsteuer A) auf — 390 v.H. |
| 1.2 | für die Grundstücke ( Grundsteuer B) auf — 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 390 v.H. | |
Mansfeld, den 24.03.2025
Die nach § 107 und § 110 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) erforderliche Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgte unter dem Aktenzeichen 15.12.10.006.025.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom
14.04. - 17.04.2025 und
22.04, - 24.04.2025
in den Räumen der Stadt Mansfeld, Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
Mansfeld, den 24.03.2025