Aufgrund der §§ 100 und 102 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit gültigen Fassung hat die Stadt Mansfeld die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung vom 08.12.2025
(Beschl.-Nr. 150-08/25 SR)in Verbindung mit dem Beitrittsbeschluss in der Sitzung vom 09.03.2026 (Beschl.-Nr. 180-02/26 SR) beschlossene Haushaltssatzung erlassen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf | 15.972.200 Euro |
| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 18.385.300 Euro |
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| 2. | im Finanzplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender | |
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| Verwaltungstätigkeit auf | 13.396.300 Euro |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender | |
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| Verwaltungstätigkeit auf | 16.903.400 Euro |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der | |
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| Investitionstätigkeit auf | 6.124.200 Euro |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der | |
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| Investitionstätigkeit auf | 7.552.400 Euro |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der | |
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| Finanzierungstätigkeit auf | 1.428.200 Euro |
| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der | |
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| Finanzierungstätigkeit auf | 198.100 Euro |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird auf 1.428.200 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird auf 1.041.900 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf
8.500.000 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| 1.1 | für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft | |
| ( Grundsteuer A) auf | 550 v.H. |
| 1.2 | für die Wohngrundstücke (Grundsteuer B) auf | 450 v.H. |
| 1.3 | für die Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B) | 850 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v.H. |
Mansfeld, den 18.03.2026
Aufgrund des § 100 des KVG hat die Stadt Mansfeld die vorstehende, vom Stadtrat in der Sitzung am 08.12.2025 in Verbindung mit dem Beitrittsbeschluss (Beschl.-Nr.180-02/26 SR) in der Sitzung am 09.03.2026 beschlossene Haushaltssatzung erlassen.
Die nach § 107 und § 110 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) erforderliche Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgte unter dem Aktenzeichen 15.12.10.006.026.
Der Haushaltsplan wird auf der Internetseite der Stadt Mansfeld www.mansfeld.eu am 19.03.2026 bereitgestellt.
Mansfeld, den 18.03.2025