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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die Aufstellung eines Konzeptes für die Beseitigung oder Minderung von Starkregenereignissen und Hochwasserschutz

 

Aufstellung eines Konzeptes für die Beseitigung oder Minderung von

Starkregenereignissen und Hochwasserschutz

Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Land Sachsen – Anhalt („KLIMA III")

Auf der Grundlage des Antrages der Stadt Mansfeld vom 26.07.2024 hat die Investitionsbank Sachsen – Anhalt am 17.03.2026 aus dem Programm „KLIMA III" als Anteilsfinanzierung im Wege der Projektförderung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch in Höhe von bis zu

89.964,00 EUR

für das Vorhaben „Aufstellung eines Konzeptes für die Beseitigung oder Minderung von Starkregenereignissen und Hochwasserschutz" für die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld bewilligt.

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.

Beginn des Bewilligungszeitraums:

01.12.2025

Ende des Bewilligungszeitraums:

31.12.2026

Finanzierungsübersicht

Gemäß Zuwendungsbescheid:

Gesamtkosten

99.960,00 €

Eigenmittel Stadt Mansfeld

9.996,00 €

Bewilligte Zuwendung EFRE-Mittel

89.964,00 €

Der Zweck der Zuwendung besteht in der Unterstützung von Vorhaben, welche die Anpassung der Regionen im Land Sachsen-Anhalt an die Folgen des Klimawandels, wie zum Beispiel Hochwasser- und Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme, beschleunigen sowie die Risikovorsorge und das Risikomanagement verbessern. Hierbei werden insbesondere nichtinvestive Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement gefördert.

Für die Erarbeitung eines Starkregenrisikomanagementkonzeptes mit Betrachtung des Hochwasserschutzes für die Stadt Mansfeld wird der Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement Sachsen-Anhalt des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hinzugezogen. Auf Grund der topografischen Lage der bebauten Ortsbereiche soll die erweiterte Gefährdungsanalyse erfolgen. Folgende Arbeitsschritte sind vorgesehen:

Grundlagenermittlung

Gefährdungsanalyse

Schadenspotenzial- und Risikobewertung

Aufstellung kommunales Maßnahmekonzept

Öffentlichkeitsarbeit