Aufstellung eines Konzeptes für die Beseitigung oder Minderung von
Starkregenereignissen und Hochwasserschutz
Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Land Sachsen – Anhalt („KLIMA III")
Auf der Grundlage des Antrages der Stadt Mansfeld vom 26.07.2024 hat die Investitionsbank Sachsen – Anhalt am 17.03.2026 aus dem Programm „KLIMA III" als Anteilsfinanzierung im Wege der Projektförderung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch in Höhe von bis zu
89.964,00 EUR
für das Vorhaben „Aufstellung eines Konzeptes für die Beseitigung oder Minderung von Starkregenereignissen und Hochwasserschutz" für die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld bewilligt.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.
⇔
| Beginn des Bewilligungszeitraums: | 01.12.2025 |
| Ende des Bewilligungszeitraums: | 31.12.2026 |
| ⇔ | |
| Finanzierungsübersicht | |
| Gemäß Zuwendungsbescheid: | |
| ⇔ | |
| Gesamtkosten | 99.960,00 € |
| Eigenmittel Stadt Mansfeld | 9.996,00 € |
| ⇔ | |
| Bewilligte Zuwendung EFRE-Mittel | 89.964,00 € |
Der Zweck der Zuwendung besteht in der Unterstützung von Vorhaben, welche die Anpassung der Regionen im Land Sachsen-Anhalt an die Folgen des Klimawandels, wie zum Beispiel Hochwasser- und Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme, beschleunigen sowie die Risikovorsorge und das Risikomanagement verbessern. Hierbei werden insbesondere nichtinvestive Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement gefördert.
Für die Erarbeitung eines Starkregenrisikomanagementkonzeptes mit Betrachtung des Hochwasserschutzes für die Stadt Mansfeld wird der Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement Sachsen-Anhalt des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hinzugezogen. Auf Grund der topografischen Lage der bebauten Ortsbereiche soll die erweiterte Gefährdungsanalyse erfolgen. Folgende Arbeitsschritte sind vorgesehen:
Grundlagenermittlung
Gefährdungsanalyse
Schadenspotenzial- und Risikobewertung
Aufstellung kommunales Maßnahmekonzept
Öffentlichkeitsarbeit