Beschluss-Nr. 282-02/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beruft mit Wirkung vom 17.04.2023 Herrn Christian Conrad in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Gorenzen für die Dauer von 6 Jahren.
Beschluss-Nr. 283-02/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld überträgt Herrn Ronny Dahlbock die Funktion des Zugführers für die Feuerwehr der Stadt Mansfeld zum 01.05.2023.
Beschluss-Nr. 284-02/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, den durch die FBM-Fraktion benannten Vertreter Herrn Michael Sommer (FBM-Fraktion) aus Annarode, in die Gesellschafterversammlung der Mansfelder Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH zu entsenden.
Beschluss-Nr. 285-02/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, auf der Grundlage des § 36 des Gerichtsverfassunggesetzes, die aufgestellte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028.
Beschluss-Nr. 286-02/23 SR:
Gemäß § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 17.04.2023 das Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahr 2023.
Beschluss-Nr. 287-02/23 SR:
Gemäß §§ 100 und 102 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 17.04.2023 die Haushaltssatzung für das Jahr 2023.
Beschluss-Nr. 288-02/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die 3. Änderung der Satzung der Stadt Mansfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida vom 15.02.2021.
Beschluss-Nr. 289-02/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, die Änderungen gemäß § 27 Abs. 22a UStG anzuwenden, wonach die bezüglich des bisherigen § 27 Abs. 22 UStG bereits gegenüber dem Finanzamt vorgenommene Optionserklärung automatisch auf die Leistungen, die nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.01.2025 ausgeführt werden, Anwendung findet.
Eine entsprechende Optionserklärung bzw. Verlängerung der bestehenden Optionserklärung ist nicht erforderlich.
Beschluss-Nr. 290-02/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die Stellungnahme vom 14.12.2022 zum Bericht der überörtlichen Kassenprüfung gemäß § 137 Abs. 1 KVG LSA im Zeitraum 17.08.2022 - 14.12.2022 der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld.
Beschluss-Nr. 291-02/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die 4. Änderung der Satzung der Stadt Mansfeld über die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt Mansfeld vom 12.12.2011.
Beschluss-Nr. 292-02/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die 6. Änderung der Satzung der Stadt Mansfeld über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen vom 12.12.2011.
Beschluss-Nr. 293-02/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“ Gemarkung Großörner in der Fassung vom Februar 2023 mit Umweltbericht und Anlagen 1 bis 5 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats.
Die Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Beschluss-Nr. 294-02/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld fasst den Abwägungsbeschluss zum Vorentwurf des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik“ Gemarkung Großörner gemäß Anlage.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken hat die Stadt Mansfeld geprüft.
Sie wurden in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet, beachtet und zur Kenntnis genommen. Das Abwägungsergebnis wird mitgeteilt.
Beschluss-Nr. 295-02/23 SR:
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Sondergebiet großflächiger Einzelhandelsbetrieb Mansfeld, Friedensallee“ in der Fassung vom März 2023 mit Umweltbericht und Anlagen und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats.
Die Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Beschluss-Nr. 296-02/23 SR:
Grundstücksverkauf Gemarkung Großörner - Aufhebung Beschluss Nr. 204-02/22 SR
Beschluss-Nr. 297-02/23 SR:
Grundstücksverkauf Gemarkung Großörner
Beschluss-Nr. 298-02/23 SR:
Grundstücksverkauf Gemarkung Molmerswende
Beschluss-Nr. 299-02/23 SR:
Grundstücksverkauf Gemarkung Mansfeld
Beschluss-Nr. 300-02/23 SR:
Übertragung stadteigener Grundstücke und Gebäude zur Verwaltung und Bewirtschaftung durch die Mansfelder Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Beschluss-Nr. 301-02/23 SR:
Grundsatzbeschluss zu Grundstücksverkäufen Gemarkungen Abberode, Annarode, Friesdorf, Hermerode, Molmerswende, Ritzgerode, Siebigerode und Vatterode
Beschluss-Nr. 302-02/23 SR:
Mindestgebote zu Grundstücksverkäufen Gemarkungen Abberode, Annarode, Friesdorf, Hermerode, Molmerswende, Ritzgerode, Siebigerode und Vatterode
Beschluss-Nr. 303-02/23 SR:
Erlass offener Steuerforderungen
Beschluss-Nr. 304-02/23 SR:
Erlass offener Steuerforderungen
Beschluss-Nr. 305-02/23 SR:
Personalangelegenheiten
Beschluss-Nr. 306-02/23 SR:
Personalangelegenheiten
Beschluss-Nr. 307-02/23 SR:
Beauftragung Bürgermeister - Umsetzung des Modells „MIDEWA 2023”