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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 5/2024
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Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Mansfeld aus der Sitzung am 29.04.2024

Beschluss-Nr. 367-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Sondergebiet großflächiger Einzelhandelsbetrieb Mansfeld, Friedensallee“ in der Fassung vom März 2023 gemäß Anlage Abwägungstabelle Seiten 1 bis 52.

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadt Mansfeld geprüft und gegen-einander und untereinander gerecht abgewogen.

Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Beschluss-Nr. 368-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Sonder-gebiet großflächiger Einzelhandelsbetrieb Mansfeld, Friedensallee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) in der Fassung vom Februar 2024 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Die Begründung mit dem Umweltbericht und den Anlagen werden gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Beschluss-Nr. 369-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beruft mit Wirkung vom 29.04.2024 Herrn Yves Märker in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Stadtwehrleiter der Feuerwehr Mansfeld für die Dauer von 6 Jahren.

Beschluss-Nr. 370-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beruft mit Wirkung vom 18.06.2024 Herrn Felix Jacob in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Annarode für die Dauer von 6 Jahren.

Beschluss-Nr. 371-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beruft mit Wirkung vom 08.06.2024 Herrn Michael Sommer in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Mansfeld für die Dauer von 6 Jahren.

Beschluss-Nr. 372-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beruft mit Wirkung vom 08.06.2024 Herrn Christian Müller in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Mansfeld für die Dauer von 6 Jahren.

Beschluss-Nr. 373-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beruft mit Wirkung vom 18.06.2024 Frau Andrea Peters in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiterin der Ortsfeuerwehr Vatterode für die Dauer von 6 Jahren.

Beschluss-Nr. 374-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beruft mit Wirkung vom 18.06.2024 Herrn Matthias Thormann in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Vatterode für die Dauer von 6 Jahren.

Beschluss-Nr. 375-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld wählt auf Grundlage des § 4 Abs. 1 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 214), in der derzeit gültigen Fassung, nachfolgende Bürgerin als Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Mansfeld für eine Amtszeit von 5 Jahren:

Frau

Claudia Becker

OT Siebigerode

Feldstraße 15 a

06343 Mansfeld

geb.: 29.06.1953

Beruf: Lehrerin / Pensionärin

Die entsprechenden Voraussetzungen für die Wahl gemäß § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG) werden erfüllt.

Beschluss-Nr. 376-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt auf Grundlage des § 2 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 214) in der derzeit gültigen Fassung die Schiedsstelle der Stadt Mansfeld mit folgender Schiedsperson wie folgt neu zu besetzen:

Stellvertreterin

Frau Claudia Becker

Die Neubesetzung wurde mit der gewählten Schiedsperson abgesprochen.

Beschluss-Nr. 377-02/24 SR:

Gemäß § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 29.04.2024 das Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahr 2024.

Beschluss-Nr. 378-02/24 SR:

Gemäß §§ 100 und 102 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 29.04.2024 die Haushaltssatzung für das Jahr 2024.

Beschluss-Nr. 379-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die 4. Änderung der Satzung der Stadt Mansfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida vom 15.02.2021.

Beschluss-Nr. 380-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die Anwendung der Erleichterungen zur Beschleunigung der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022, ergänzend zu den Jahresabschlüssen 2013 - 2021.

Beschluss-Nr. 381-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die Einziehung einer gewidmeten öffentlichen Straße in Mansfeld, Ortsteil Friesdorf - Rammelburg, Teilfläche der Rammelburger Dorfstraße gemäß der Allgemeinverfügung mit Anlage 1. Eingezogen wird eine Teilfläche von 308 m² des Flurstücks 80/21 der Flur 10 der Gemarkung Friesdorf. Diese Fläche verliert durch die Einziehung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.

Die Allgemeinverfügung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss-Nr. 382-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld stimmt der vorgeschlagene Änderung des § 5 - Zusammensetzung der Verbandsversammlung der Verbandssatzung des Wasserverbandes „Südharz“ zu.

Beschluss-Nr. 383-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld stimmt der in der Anlage 1 genannten Stellungnahme zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle, insbesondere zur beschlossenen Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung, zu.

Beschluss-Nr. 384-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt den Lärmaktionsplan für die Stadt Mansfeld in der Fassung vom April 2024.

Beschluss-Nr. 385-02/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, der Maßgabe 1 der Genehmigungsverfügung vom 05.04.2024 zum Flächennutzungsplan beizutreten.

Die als Wohnbaufläche ausgewiesene Splittersiedlung „Am Küsterberg“ im Ortsteil Möllendorf ist nicht als Baufläche darzustellen. Die baulichen Anlagen gehen in die dort angrenzende Nutzung ein und sind entsprechend der umgebenden Nutzung als Waldfläche dazustellen. Die Darstellung der Wohnbaufläche „Am Küsterberg“ ist unzulässig.

Der Maßgabe 1 wird mit dem Beitrittsbeschluss gefolgt und die Auflagen 1 - 5 sowie die Hinweise 1 - 4 werden realisiert. Der am 18.09.2023 festgestellte Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst.

Die Erteilung der Genehmigung wird ortsüblich bekanntgemacht.

Beschluss-Nr. 386-02/24 SR:

Grundstücksankauf Gemarkung Gorenzen

Beschluss-Nr. 387-02/24 SR:

Vermietung Teilfläche Gemarkung Molmerswende