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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 5/2024
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4. Änderung der Satzung der Stadt Mansfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida

Auf Grund des § 56 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16.03.2011 (GVBl. LSA S. 492), in der derzeit geltenden Fassung, der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45 und 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, und der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 29.04.2024 die folgende 4. Änderung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida beschlossen:

1.

Der § 7 - Umlagesatz - erhält folgende Fassung:

§ 7

Umlagesatz

(1) Der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida inklusive Verwaltungskosten beträgt für das Beitragsjahr 2024

0,001187 €/m2

(2) Der Umlagesatz zur Umlage des Erschwernisbeitrages des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida ermittelt sich aus dem Erschwernisbeitrag des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida pro Einwohner bezogen auf die nicht der Grundsteuer A unterliegenden Grundstücke pro Hektar. Er beträgt für das Beitragsjahr 2024

0,00093 €/m2

(3) Von einer Festsetzung, Erhebung oder Nachforderung der Umlage kann abgesehen werden, wenn diese in der Summe niedriger als 1,00 € ist.

2.

Die 4. Änderung der Satzung der Stadt Mansfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Wipper-Weida tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Mansfeld, den 30.04.2024

Andreas Koch
Bürgermeister

ausgefertigt am: 07.05.2024

durch

Andreas Koch
Bürgermeister