Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 5/2024
Nach Redaktionsschluss eingegangen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mansfeld

mit den Ortsteilen Abberode, Annarode, Biesenrode, Braunschwende, Friesdorf, Gorenzen, Großörner, Hermerode, Mansfeld - Lutherstadt, Möllendorf, Molmerswende, Piskaborn, Ritzgerode, Siebigerode und Vatterode vom 05.04.2024 und Bekanntmachung des Beitrittsbeschlusses des Stadtrates der Stadt Mansfeld vom 29.04.2024 zur Maßgabe 1 der Genehmigungsverfügung

Mit der Genehmigungsverfügung Zeichen: 305.12-21101-275/MSH hat das Landesverwaltungsamt Magdeburg den am 18.09.2023 vom Stadtrat der Stadt Mansfeld beschlossenen Flächennutzungsplan in der Genehmigungsfassung „Flächennutzungsplan der Stadt Mansfeld“ vom 30.06.2023, bestehend aus der Planzeichnung Blatt „Teil 1 nördliches Gemeindegebiet“ und Blatt „Teil 2 - südliches Gemeindegebiet“ unter Erteilung von Maßgabe 1, Auflagen 1 bis 5 sowie den Hinweisen 1 bis 4 gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch genehmigt.

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld hat in seiner Sitzung am 29.04.2024 den Beitrittsbeschluss zur Maßgabe 1 gefasst. Die Auflagen 1 bis 5 wurden realisiert sowie die Hinweise 1 bis 4 beachtet und zur Kenntnis genommen.

Die Erteilung der Genehmigung und der Beitrittsbeschluss werden gemäß Hauptsatzung der Stadt Mansfeld ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Das Planaufstellungsverfahren wird hiermit nach § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch abgeschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung und dem Beitrittsbeschluss wird der Flächennutzungsplan der Stadt Mansfeld mit dem Datum der Veröffentlichung wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6 a Absatz 1 Baugesetzbuch in der Stadt Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Der Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 6 a Absatz 2 Baugesetzbuch ergänzend auch auf der Internetseite der Stadt Mansfeld unter www.mansfeld.eu sowie im Geoportal des Landkreises Mansfeld - Südharz zugänglich gemacht.

Besondere Hinweise

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen gemäß § 215 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zur Zeit geltenden Fassung, wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften;
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Wirksamwerden des Flächennutzungsplanes schriftlich, zur Niederschrift oder per e-mail info@mansfeld.eu gegenüber der Stadt Mansfeld unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Mansfeld, den 30.04.2024

(Bürgermeister)