Beschluss-Nr.: 93-02/25 SR
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, den Beschluss-Nr. 383-02/24 SR dahingehend zu ändern, dass Absatz 3 in Anlage 1 der genannten Stellungnahme zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle mit nachfolgendem Wortlaut gestrichen wird.
„Im Zusammenhang der Prüfung der Vorranggebiete kommt aber für die Stadt Mansfeld im Zeitraum bis 31.12.2027 eine mögliche Erweiterung in Betracht. Hierbei handelt es sich um die bereits an der Gemarkungsgrenze Großörner bestehenden Bestandsanlagen. Die Stadt Mansfeld ist in diesen Bereich nicht Flächeneigentümer, der örtlich bewirtschaftende Agrarbetrieb hat hier gegenüber der Stadt sein Interesse zur Errichtung von Windkraftanlagen bekundet. Vorbehaltlich der staatlichen Zustimmung bittet die Stadt Mansfeld um die Prüfung und Aufnahme der in Anlage 1 dargestellten Fläche zur Erweiterung des Vorranggebietes für Windkraftanlegen.“
—
Beschluss-Nr.: 94-02/25 SR
Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die in der Anlage 1 genannte Stellungnahme zum 1. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht.
Darüber hinaus lehnt der Stadtrat der Stadt Mansfeld die Errichtung weiterer Windkraftanlagen innerhalb der Einheitsgemeinde ab.
Bei den Bürgern der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld besteht zu großen Teilen keine Akzeptanz für die Errichtung neuer Windenergieanlagen.