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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Stellenausschreibung der / des Ortsvorsteherin / Ortsvorstehers der Ortschaft Möllendorf

Ab dem 01.11.2026 ist das Ehrenamt der / des Ortsvorsteherin / Ortsvorstehers der Ortschaft Möllendorf neu zu besetzen.

Die Ortschaft Möllendorf hat derzeit 240 Einwohner. Sie gehört zur Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld und damit zum Landkreis Mansfeld-Südharz.

Die / der Ortsvorsteherin / Ortsvorsteher vertritt die Interessen der Ortschaft und wirkt auf ihre gedeihliche Entwicklung innerhalb der Stadt Mansfeld hin. Sie / er nimmt die nach § 84 Abs. 1 und 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) dem Ortschaftsrat obliegenden Aufgaben wahr. Die / der Ortsvorsteherin / Ortsvorsteher kann an den Verhandlungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. Sie / er hat das Recht, in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Anträge zu stellen. Die / der Ortsvorsteherin / Ortsvorsteher kann in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, von dem Bürgermeister Auskünfte verlangen oder Akteneinsicht nehmen.

Die / der Ortsvorsteherin / Ortsvorsteher wird im vorliegenden Fall gemäß § 82 Abs. 1 KVG LSA i.V.m. § 86 (7) KVG LSA für den Rest der Wahlperiode des Stadtrates gewählt.

Die Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Stadtrates.

Der / dem in das Ehrenamt gewählten Ortsvorsteherin / Ortsvorsteher wird gemäß § 35 KVG LSA i. V. m. der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Mansfeld eine Aufwandsentschädigung gewährt.

Wählbar zur Ortsvorsteherin / zum Ortsvorsteher sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes erreicht haben. Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben; Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn der Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b zur Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Gemäß § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) sind Bewerbungen für die Wahl zur Ortsvorsteherin / zum Ortsvorsteher von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit.

Die Wahl findet am 6. September 2026, eine eventuelle Stichwahl findet am 20. September 2026, statt. Das Wahllokal hat am Wahltag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die Einreichungsfrist beginnt am Tage nach der Stellenausschreibung und endet am 30.06.2026, um 18:00 Uhr.

Die Rücknahme bereits eingereichter Bewerbungsunterlagen kann nur innerhalb dieser Frist durch schriftliche Erklärung erfolgen. Später eingehende Bewerbungen und Rücknahmen von Bewerbungen können nach der Abgabefrist nicht berücksichtigt werden.

Die Bewerbungen sind während der Einreichungsfrist schriftlich unter dem Kennwort „Bewerbung Ortsvorsteherin / Ortsvorsteher Ortschaft Möllendorf“ in einem verschlossenen Umschlag an folgende Anschrift zu richten:

Stadt Mansfeld

z. Hd. des Stadtwahlleiters

Lutherstraße 9

06343 Stadt Mansfeld

Die Bewerbung soll folgende Angaben enthalten:

Name und Vorname

Tag der Geburt

Geburtsort

Beruf

Anschrift Hauptwohnsitz

Der Bewerbung ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen. Die den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügenden Formblätter sind bei der Stadt Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Stadt Mansfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich.