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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Allgemeinverfügung über die Einziehung einer gewidmeten öffentlichen Straße in Mansfeld, Ortsteil Friesdorf - Rammelburg, Teilfläche der Rammelburger Dorfstraße

Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 des Straßengesetzes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6.Juli 1993 (GVBI.LSA Nr. 30/1993), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.März 2023 (GVBI.LSA S.178) verfügt die Stadt Mansfeld die Einziehung einer Teilfläche der Rammelburger Dorfstraße:

1. Straßenbeschreibung

Gemarkung Friesdorf, Flur 10, Flurstück 80/21, Teilfläche von 308m²

Stadt Mansfeld, Ortsteil Friesdorf – Rammelburger Dorfstraße

Anfangspunkt der Einziehung: nördliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 80/29

Endpunkt der Einziehung: südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 80/18

Anlage 1 wird Bestandteil dieser Allgemeinverfügung

2. Verfügung

Das unter Nr. 1 näher bezeichnete Teilstück der Rammelburger Dorfstraße wird mit Wirkung vom 14.06.2024 auf der Grundlage des § 8 Absatz 1 des Straßengesetzes des Landes Sachsen -Anhalt eingezogen. Mit der Einziehung verliert das Teilstück der Rammelburger Dorfstraße gemäß Anlage 1 die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.

3. Einsichtnahme / Bekanntmachungszeitpunkt

Die Allgemeinverfügung über die Einziehung einer gewidmeten öffentlichen Straße in Mansfeld, Ortsteil Friesdorf – Rammelburg, Teilfläche der Rammelburger Dorfstraße, kann während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld eingesehen werden. Die Allgemeinverfügung gilt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mansfeld gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben und wird mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung wirksam.

Montag

geschlossen

Dienstag

9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag

9:00 – 12:00 Uhr

4. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung an, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Stadt Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld, oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten einzulegen. Die Schriftform kann auch durch die elktronische Form erfolgen. In diesem Fall ist der Widerspruch mit einer vollständigen Names- und Adressangabe zu versehen. Für die elektronische Übermittlung des Widerspruchs gilt die E-Mail-Adresse:

info@mansfeld.eu

Mansfeld, den 31.05.2024

Andreas Koch
Bürgermeister

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld hat in seiner Sitzung am 29.04.2024 auf der Grundlage des § 8 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) die Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche Rammelburger Dorfstraße, Teilfläche des Flurstückes 80/21 der Flur 10 der Gemarkung Friesdorf gemäß Anlage 1 verfügt.

Die Auslegung der Allgemeinverfügung zur Einziehung mit dazugehörigem Lageplan erfolgt während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld, Bau- und Ordnungsamt Haus 4.

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