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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Entsorgung von Altkleidern

Zum Zeitpunkt werden auch in der Stadt Mansfeld verschiedentlich Altkleider Container abgebaut. Diese werden durch die Firmen nicht mehr ersetzt.

Hintergrund ist, dass ein landesweit tätiger Entsorger die entsprechenden

Verträge sowohl mit den karitativen Sammlern, als auch mit dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Mansfeld-Südharz (EAW) gekündigt hat. Diese Kündigung kam für den Landkreis überraschend und führt nun dazu, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Entsorgungswege für Altkleider gibt.

Der Landkreis Mansfeld-Südharz weist darauf hin, dass Altkleider derzeit nur über die Restmülltonne entsorgt werden können. Es besteht auch die Möglichkeit, Altkleider als Kleinstmengen aus Privathaushalten auf den Wertstoffhöfen als Sperrmüll zu entsorgen. Diese Weg ist allerdings kostenpflichtig und die Kapazitäten sind stark eingeschränkt.

Es wird darauf hingewiesen, dass an den ehemaligen Standorten der Container keine Altkleider-Säcke abgelagert werden dürfen. Sollte das der Fall sein, handelt es sich um eine illegale Ablagerung, die dann der Grundstückseigentümer entsorgen muss.

Festgestellte Verstöße werden dementsprechend geahndet.