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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Entgeltordnung für das Gottfried-August-Bürger-Museum Molmerswende

Aufgrund der §§ 45 Abs. 2 Nr. 6 und 98 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 26.06.2023 folgende Entgeltordnung beschlossen:

§ 1

Benutzungsgrundsätze

(1) Museumsgäste erhalten gegen Zahlung des Eintrittsgeldes eine Eintrittskarte. Entgelte für die Benutzung der Einrichtung werden durch Aushang an der Kasse und durch Pressemitteilungen öffentlich bekanntgegeben.

(2) Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Der Preis für verlorene oder nicht genutzte Karten wird nicht erstattet.

§ 2

Benutzungsentgelte

(1) Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren haben freien Eintritt.

(2) Ermäßigte Eintrittspreise gelten für

- Schüler und Studenten (bis 25 Jahre)

unter Vorlage des entsprechenden Ausweises.

(3) Eintrittsgeld:

ermäßigt

ohne Ermäßigung

Einzelkarte

3,00 €

5,00 €

Jahreskarte

70,00 €

100,00 €

Bei dem Besuch von Schulklassen haben die Schüler freien Eintritt, nur Lehrerinnen und Lehrer zahlen dann die Einzelkarte. Für Museumsführungen werden pro Gruppe 25,00 € berechnet.

§ 3

Ausleihen von Audioguides, Kopfhörern u. ä.

Während des Museumsbesuches können Audioguides, Kopfhörer u. ä. ausgeliehen werden.

- Ausleihe pro Stück

5,00 €

§ 4

Inkrafttreten

Die Entgeltordnung für das Gottfried-August-Bürger-Museum Molmerswende tritt zum 01.11.2023 in Kraft.

Mansfeld, den 27.06.2023

Andreas Koch
Bürgermeister