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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Schreiben zur Hundebestandsaufnahme in der Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld hat zwischenzeitlich alle Haushalte erreicht.

Im Sinne der Steuergerechtigkeit und im Interesse unserer ehrlichen Hundehalter/innen, möchten wir hierdurch nochmals an die Nachmeldung derer erinnern, die ihren Hund/ihre Hunde bislang noch nicht bei der Stadt Mansfeld angemeldet haben.

Hierfür setzen wir eine Frist bis zum 30.07.2023.

Der Steuerbetrag wird in diesen Fällen rückwirkend zum 01.01.2023 nacherhoben, soweit der Hund/die Hunde zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Monate alt waren. Von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird bis dato abgesehen.

Für Hundehalter, die ihre Vierbeiner bereits ordnungsgemäß angemeldet haben, ist das Schreiben gegenstandslos. Sie müssen in diesem Fall nichts weiter tun.

Die Kämmerei der Stadt Mansfeld