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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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1. Haushaltssatzung der Stadt Mansfeld für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 100 und 102 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit gültigen Fassung hat die Stadt Mansfeld die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 17.04.2023 (Beschl.-Nr. 287-02/23 SR ) beschlossene Haushaltssatzung erlassen.

Durch den Beitrittsbeschluss am 26.06.2023 erhielt die Haushaltssatzung folgende Fassung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

1.

im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf  —  13.078.000 Euro

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 14.993.400 Euro

2.

im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  12.081.200 Euro

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  — 13.467.400 Euro

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  —  2.693.300 Euro

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  —  3.349.700 Euro

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  656.400 Euro

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  382.500 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 205.400 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird auf 0 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 8.100.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

1.1

für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

(Grundsteuer A) auf

365 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

365 v.H.

Mansfeld, den 27.06.2023

Andreas Koch
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Aufgrund des § 100 des KVG hat die Stadt Mansfeld die vorstehende, vom Stadtrat in der Sitzung am 17.04.2023 in Verbindung mit dem Beitrittsbeschluss ( Besch.Nr.- 312-03/23 SR) in der Sitzung am 26.06.2023 beschlossene Haushaltssatzung erlassen.

Die nach § 110 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) erforderliche Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgte unter dem Aktenzeichen 15.12.10.006.023.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom

17.07. - 21.07.2023 und

24.07. - 25.07.2023

in den Räumen der Stadt Mansfeld, Kämmerei zur Einsichtnahme aus.

Mansfeld, den 27.06.2023

Andreas Koch
Bürgermeister