Aufgrund der §§ 100 und 102 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit gültigen Fassung hat die Stadt Mansfeld die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 29.04.2024 (Beschl.-Nr. 378-02/2024 SR) beschlossene Haushaltssatzung erlassen.
Durch den Beitrittsbeschluss am 03.07.2024 erhielt die Haushaltssatzung folgende Fassung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | |
| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf — 14.451.300 Euro |
| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 14.414.400 Euro |
| 2. | im Finanzplan mit dem | |
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender |
|
| Verwaltungstätigkeit auf — 13.222.700 Euro |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender |
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| Verwaltungstätigkeit auf — 12.673.700 Euro |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der |
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| Investitionstätigkeit auf — 846.500 Euro |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der |
|
| Investitionstätigkeit auf — 1.737.500 Euro |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der |
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| Finanzierungstätigkeit auf — 891.000 Euro |
| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der |
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| Finanzierungstätigkeit auf — 302.400 Euro |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 644.400 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird auf 0 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 7.000.000 Euro festgesetzt.
| Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| 1. | Grundsteuer | |
| 1.1 | für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft |
|
| (Grundsteuer A) auf — 390 v.H. |
| 1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 450 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 390 v.H. | |
Mansfeld, den 04.07.2024
Aufgrund des § 100 des KVG hat die Stadt Mansfeld die vorstehende, vom Stadtrat in der Sitzung am 29.04.2024 in Verbindung mit dem Beitrittsbeschluss (Beschluss.Nr. 31-03/24 SR) in der Sitzung am 03.07.2024 beschlossene Haushaltssatzung erlassen.
Die nach §§ 108 und 110 Kommunalverfassung (KVG LSA) erforderliche Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgte unter dem Aktenzeichen 15.12.10.006.024.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom
12.08. - 16.08.2024 und
19.08. - 20.08.2024
in den Räumen der Stadt Mansfeld, Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
Mansfeld, den 04.07.2024