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Amtsblatt der Stadt Mansfeld
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Mansfeld aus der Sitzung am 03.07.2024

Beschluss-Nr. 01-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beruft mit Wirkung vom 08.07.2024 Herrn Axel Trautmann in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Friesdorf für die Dauer von 6 Jahren.

Beschluss-Nr. 02-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beruft mit Wirkung vom 08.07.2024 Herrn Sascha Rader in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Friesdorf für die Dauer von 6 Jahren.

Beschluss-Nr. 03-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Stadtrat der Stadt Mansfeld liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 04-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Abberode liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 05-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Annarode liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 06-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Biesenrode liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 07-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Braunschwende liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 08-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Friesdorf liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 09-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Gorenzen liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 10-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Großörner liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 11-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Hermerode liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 12-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Mansfeld liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 13-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Molmerswende liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 14-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Piskaborn liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 15-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Ritzgerode liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 16-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Siebigerode liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 17-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Vatterode liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 18-03/24 SR:

Der Stadtwahlleiter der Stadt Mansfeld empfiehlt dem Stadtrat, auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Ziff. 1 KWG LSA, durch Beschluss folgende Wahlprüfungsentscheidung zu treffen:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsvorsteher der Ortschaft Möllendorf liegen nicht vor.

Die Wahl ist gültig.

Beschluss-Nr. 19-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Mansfeld und seiner Ausschüsse.

Beschluss-Nr. 20-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt die Hauptsatzung der Stadt Mansfeld mit den gemachten Änderungen.

Beschluss-Nr. 21-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt für die ständigen beschließenden Ausschüsse gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 KVG LSA i. V. m. § 6 Hauptsatzung der Stadt Mansfeld mit Wirkung vom 03.07.2024 folgende Sitzverteilung und Ausschussbesetzung:

1. Haupt- u. Finanzausschuss (9 Sitze)

AfD-Fraktion 2 Sitze

Herr Dieter Frechen / Herr Thomas Staub

Bürgerfraktion 2 Sitze

Herr Max C. W. Pilz / Herr Björn Hennig

FWG-Fraktion 2 Sitze

Frau Marlitt Wiele / Herr Birk Freigang

FBM-Fraktion 3 Sitze

Herr Peter Miosge / Herr Michael Sommer / Frau Undine Heisig

2. Bau- u. Vergabeausschuss (9 Sitze)

AfD-Fraktion 2 Sitze

Herr Thomas Staub / Herr Marc Feyenklahsen

Bürgerfraktion 2 Sitze

Herr Michael Bahn / Herr Jörg Holznagel

FWG-Fraktion 2 Sitze

Herr Birk Freigang / Herr Freddy Büchner

FBM-Fraktion 3 Sitze

Herr Peter Miosge / Herr Thomas Thiel / Herr Michael Sommer

3. Kultur- u. Sozialausschuss (6 Sitze)

AfD-Fraktion 1 Sitz

Herr Dieter Frechen

Bürgerfraktion 2 Sitze

Herr Björn Hennig / Herr Karsten Ecke

FWG-Fraktion 1 Sitz

Frau Marlitt Wiele

FBM-Fraktion 2 Sitze

Frau Jenny Sander / Frau Undine Heisig

Beschluss-Nr. 22-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt gemäß § 11 Abs. 4 GKG LSA, die bestimmten Vertreter Herrn Andreas Koch aus Großörner und Frau Jenny Sander aus Großörner in die Verbands-versammlung des AZV „Wipper-Schlenze“ zu entsenden.

Beschluss-Nr. 23-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt gemäß § 11 Abs. 4 GKG LSA, die bestimmten Stellvertreter Herrn Marc Feyenklahsen aus Mansfeld (Stellvertreter für Herrn Koch) und Herr Peter Miosge aus Friesdorf (Stellvertreter für Frau Sander) in die Verbandsversammlung des AZV „Wipper-Schlenze“ zu entsenden.

Beschluss-Nr. 24-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, Frau Jenny Sander aus Großörner als Stimmführerin für die Stadt Mansfeld in der Verbandsversammlung des AZV „Wipper-Schlenze“ festzulegen.

Beschluss-Nr. 25-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, Herrn Andreas Koch aus Großörner als Stellvertreter der Stimmführerin für die Stadt Mansfeld in der Verbandsversammlung des AZV „Wipper-Schlenze“ festzulegen.

Beschluss-Nr. 26-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt gemäß § 11 Abs. 2 GKG LSA i. V. m. § 56 Abs. 3 und 4 KVG LSA, die gewählte Vertreterin Frau Carina Senft aus Harzgerode in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Südharz“ zu entsenden.

Beschluss-Nr. 27-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, den gewählten Vertreter Herrn Eberhard Freund aus Mansfeld in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes „Wipper-Weida“ zu entsenden.

Beschluss-Nr. 28-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, den gewählten Stellvertreter Herrn Marc Meißner aus Mansfeld in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes „Wipper-Weida“ zu entsenden.

Beschluss-Nr. 29-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, den gewählten Vertreter Herrn Michael Sommer aus Annarode in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes „Helme“ zu entsenden.

Beschluss-Nr. 30-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, die durch die Fraktionen benannten Vertreter

Frau Marlitt Wiele (FWG-Fraktion) aus Vatterode,

Herrn Michael Sommer (FBM-Fraktion) aus Annarode,

Herrn Thomas Staub (AfD-Fraktion) aus Mansfeld,

in den Aufsichtsrat der Mansfelder Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH zu entsenden.

Beschluss-Nr. 31-03/24 SR:

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt den Beitritt zur Haushaltssatzung 2024. Mit dem Beitrittsbeschluss wird der § 2 der Haushaltssatzung wie folgt geändert:

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 644.400,00 € festgesetzt.

Beschluss-Nr. 32-03/24 SR:

Personalangelegenheiten