Verbandsgemeinde Wethautal
- Die Gemeindewahlleiterin -
Gemäß § 42 Absatz 1 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 132), verliert ein ehrenamtliches Mitglied der Vertretung während der Wahlperiode sein Mandat, wenn es auf das Mandat verzichtet.
Herr Florian Leopold hat gegenüber dem Vorsitzenden der Vertretung und dem Gemeinderat Mertendorf schriftlich erklärt, mit Wirkung zum 30.04.2026 sein Mandat niederzulegen.
Ist für eine Partei oder Wählergruppe im Wahlgebiet kein nächst festgestellter Bewerber mehr vorhanden, so bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode oder bis zu einer Ergänzungswahl gemäß § 47 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S.92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2023 (GVBl. LSA S.590), unbesetzt.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2024 festgestellt, dass keine nächst festgestellten Bewerber für eine Partei oder Wählergruppe ermittelt wurden. Damit bleibt der Sitz nach § 47 Abs. 3 KWG LSA ab 01. Mai 2026 unbesetzt.
Stößen, den 05.05.2026