als Träger der Friedhöfe sind wir dazu verpflichtet, einmal im Jahr eine Sicherheitsüberprüfung aller Grabsteine durchzuführen. Auch in diesem Jahr werden die Grabsteine auf den Friedhöfen deshalb auf ihre Standfestigkeit überprüft.
Ab dem 12. Juni ist dafür ein unabhängiger Prüfingenieur auf den Friedhöfen in Droyßig, Weißenborn, Stolzenhain, Pötewitz, Kretzschau und Meineweh unterwegs, der die Grabsteine mit Hilfe eines elektronischen Messgerätes untersucht.
Entsprechend des aktuellen Friedhofsgesetzes der Ev. Kirche Mitteldeutschland müssen alle Grabmale dauerhaft in einem verkehrssicheren und standfesten Zustand gehalten werden. Verantwortlich hierfür sind die Inhaber der Grabstelle. Ein Grabmal gilt dann als standfest, wenn es aufrecht steht und bei der Druckprobe keinerlei Neigung, Schwankungen, Lockerungen oder sonstige Sicherheitsmängel aufweist. Besteht ein Grabstein die Probe nicht, wird er mit einem Aufkleber versehen, der auf den Mangel hinweist und den Grabstelleninhaber zur Reparatur auffordert. Grabsteine, die drohen umzustürzen und damit eine Gefahr im Verzug darstellen, werden von der Friedhofsverwaltung umgelegt. Allen Inhabern einer Grabstelle wird empfohlen, diese rechtzeitig vor Durchführung der jährlichen Kontrolle zu überprüfen und eventuelle Mängel auszubessern. Wer möchte, kann bei der Kontrolle anwesend sein. In diesem Fall wird darum gebeten, sich rechtzeitig mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen.