Die Amtszeit des derzeitigen Senioren-/Behindertenbeirates der Verbandsgemeinde Wethautal (Beirat) endet mit Ablauf des 30.06.2024. Sie richtet sich nach der Dauer der Legislaturperiode des Verbandsgemeinderates (nächste Legislaturperiode vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2029).
Der Beirat ist eine Interessenvertretung der älteren Generation sowie von Menschen mit Behinderungen und nimmt deren Interessen, unter Anerkennung und Beachtung der Bedürfnisse der jüngeren Generation, wahr. Er ist parteineutral und vertritt die Senioren sowie Menschen mit Behinderung aktiv in allen Fragen der sozialen, geistig-kulturellen, rechtlichen und wirtschaftlichen Lebensbewältigung.
| Der Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben: | |
| 1. | Mitwirkung in Fragen der Stadt- und Gemeindeentwicklung sowie in Fragen der Verkehrsplanung, |
| 2. | Mitwirkung bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen für Senioren sowie Menschen mit Behinderung, |
| 3. | Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Senioren und Menschen mit Behinderung, |
| 4. | Verantwortliche Ämter der Verbandsgemeinde Wethautal auf spezifische Probleme der Senioren sowie der Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen und deren Bearbeitung zu verfolgen, |
| 5. | Ansprechpartner für Senioren-/Behindertenprobleme aller Art, |
| 6. | Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit für die Probleme der älteren Generation und der Menschen mit Behinderung, |
| 7. | Koordinierung gemeinsamer Aktionen, |
| 8. | Wahl eines Sprechers/einer Sprecherin/stellv. Sprechers/Sprecherin des Beirates. |
Der Beirat besteht aus 7 stimmberechtigten ordentlichen Mitgliedern. Die Mitglieder werden vom Verbandsgemeinderat gewählt.
Wählbar in den Beirat sind Personen, die im Gebiet der Verbandsgemeinde Wethautal mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Die Träger der freien Wohlfahrtspflege, die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereine und Verbände, die sich satzungsgemäß für die Belange der älteren Generation und von Menschen mit Behinderung einsetzen, werden hiermit aufgerufen, Vorschläge für die Besetzung des Beirates zu unterbreiten. Aus der Mitte des Verbandsgemeinderates können weitere Vorschläge unterbreitet werden.
Ihre schriftlichen Vorschläge richten die Einreicher bis zum 30. Juni 2024 an die Verbandsgemeinde Wethautal, Gemeindewahlleiter, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld. Aus dem Vorschlag soll hervorgehen, dass das Einverständnis der vorgeschlagenen Person vorliegt.