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Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal mit Sitz in der Stadt Osterfeld
Ausgabe 12/2026
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Einrichtung der Weinbergsrolle des Landes Sachsen-Anhalt

Bildung und Eintragung der Großlage "Saaletal"

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ist nach der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts im Land Sachsen-Anhalt vom 13.12.2011 (GVBl. LSA Nr. 25/2011) zuletzt geändert durch VO vom 10.05.2024 (GVBl. LSA S.124) zuständige Behörde für die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle im Land Sachsen-Anhalt (d.h. die Einteilung des Weinbaugebietes in Bereiche, Großlagen, Einzellagen und kleinere geografische Angaben).

Lt. der o.g. Verordnung werden Bereiche und Großlagen von der zuständigen Behörde gebildet und eingetragen.

Zur Wahrung des öffentlichen Interesses wird vor der Eintragung in die Weinbergsrolle die Stellungnahme der betroffenen Gemeinde bzw. aller Beteiligten eingeholt.

Die Gemeinden machen die beabsichtigte Eintragung ortsüblich bekannt.

Zuständigkeitshalber wurde an unser Haus ein Vorschlag zur Neuordnung der Weinbergsrolle in Bezug auf die Großlagen gestellt.

Im Zuge dessen soll der Name der Großlage „Naumburger Göttersitz“ geändert werden in den Namen „Saaletal“.

Der Vorschlag hat seinen Ursprung in einem Namenskonzept, welches den geänderten weinrechtlichen Vorgaben des Bezeichnungsrechts Rechnung trägt.

Ziel der Etablierung der neuen Großlagenamen soll die Schaffung einer klaren und verbraucherfreundlichen Identität für ein homogenes Weinbauareal (Region), die marketingtechnisch sinnvolle und regional nachvollziehbare Bündelung der bestehenden Einzellagen und die Vermeidung von Verwechslungen mit geschützten Einzellagen sein.

Die im Konzept vorgeschlagenen Namen der Großlagen beruhen in erster Linie auf den prägenden Gewässern des Anbaugebietes Saale-Unstrut, in deren Umfeld sich auch der Großteil der bewirtschafteten Rebflächen befindet.

Die neue weinrechtliche Vorgabe – Voranstellung des Begriffs „Region“ vor Großlagen / Bereichen auf dem Etikett - fordert eine Bezeichnung, welche im Stande ist, eine großflächige Rebfläche als Großlage unter einem verbindlichen und unverwechselbaren Begriff abzubilden.

Die zum Anbaugebiet Saale-Unstrut gehörenden Flußtäler und Gewässer bieten sich dafür als Namensgeber an.