Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Süd
- Flurbereinigungsbehörde -
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
22.3, 611/46 BLK 023, B04.10.01
Weißenfels, den 5. Juni 2024
Bekanntgabe der Nachweise der Ergebnisse der Wertermittlung und Ladung zur Anhörung der Beteiligten - Anhörungstermin
Flurbereinigungsverfahren
Nach § 86 Flurbereinigungsgesetz
Görschen V
Um die Teilnehmer mit Land von gleichem Wert abfinden zu können, ist der Wert der alten Grundstücke aufgrund § 27 ff. Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der jeweils geltenden Fassung (nachfolgend: FlurbG) im Flurbereinigungsverfahren zu ermitteln.
Als Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Verfahrensgebietes liegen der Wertermittlungsrahmen und die Wertermittlungskarten eine Woche zur Einsichtnahme, Erläuterung und Auskunftserteilung für die Beteiligten vom 21. Juni 2024 bis zum 26. Juni 2024
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels im Raum 119 während der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr zur Erläuterung aus. Die Anmeldung ist telefonisch unter 03443 / 280 - 414 oder per E-Mail unter corina.globig@alff.mule.sachsen-anhalt.de sowie unter 03443 / 280 - 0 bzw. poststelle-alff-sued@alff.mule.sachsen-anhalt.de erforderlich.
Des Weiteren sind der Wertermittlungsrahmen und die Wertermittlungskarten im Internet unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/flurneuordnung/flurbereinigung-burgenlandkreis/fbv-goerschen-v einsehbar.
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf Donnerstag, 27. Juni 2024 in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 16:00 Uhr
im Raum 119, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels. Zur Vermeidung von Wartezeiten melden Sie sich bitte telefonisch unter 03443 280 - 414 oder per E-Mail unter corina.globig@alff.mule.sachsen-anhalt.de sowie unter 03443 280 - 0 bzw. poststelle-alff-sued@alff.mule.sachsen-anhalt.de an.
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen.
Bedienstete und Beauftragte der Flurbereinigungsbehörde werden den Beteiligten die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern und Auskünfte erteilen.
Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen.
Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Anhörungstermin nicht zwingend erforderlich. Von Beteiligten die nicht zu diesem Termin erscheinen oder sich nicht in diesem Termin zu Protokoll erklären, wird angenommen, dass Sie die Nachweise der Wertermittlung akzeptieren (§ 114 und § 134 FlurbG).
Die Einwendungen werden von der Flurbereinigungsbehörde geprüft. Sie behebt begründete Einwendungen und berichtigt die Unterlagen zur Wertermittlung. Die Änderungen werden mit der Feststellung der Wertermittlungsergebnisse bekanntgegeben.
Wenn ein Teilnehmer am Termin verhindert ist, kann dieser sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss spätestens im Termin vorgelegt werden und beglaubigt sein. Formulare zur Erteilung einer Vollmacht können bei der Flurbereinigungsbehörde angefordert werden. Vollmachten werden gemäß § 108 FlurbG kostenfrei von der Gemeinde beglaubigt. Bei Beglaubigung durch einen freiberuflichen Notar kann dieser Gebühren erheben
(§ 39 Beurkundungsgesetz vom 28. August 1969 (BGBl. I S. 1513) in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. dem Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) in der jeweils geltenden Fassung). Bereits erteilte Vollmachten behalten bis zum schriftlichen Widerruf bei der Flurbereinigungsbehörde ihre Gültigkeit.
| Im Auftrag | (DS) |
Name, ggf. Amtsbezeichnung
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (ABl. L 119 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung (Datenschutz-Grundverordnung - nachfolgend: DS-GVO)
Im oben genannten Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO, § 4 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 18. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 25), in der jeweils geltenden Fassung personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/datenschutz abrufen. Alternativ sind die Informationen auch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels erhältlich.