Die Verbandsgemeinde Wethautal möchte darauf hinweisen, dass die Straßen- und Gehwegreinigung eine Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer ist.
Öffentliche Straßen und Gehwege sollen mit Sauberkeit glänzen, weshalb jeder Grundstückseigentümer den Gehweg vor seiner Tür immer im Auge behalten sollte.
Die Verpflichtung zur Gehwegreinigung ergibt sich aus der jeweiligen Straßenreinigungssatzung der Gemeinden Meineweh, Mertendorf, Molauer Land, Wethau, Schönburg und den Städten Osterfeld sowie Stößen. Demnach ist jeder Grundstückeigentümer verpflichtet, die Gehwege vor seinem Haus einmal wöchentlich zu reinigen.
Zur Reinigung gehören das Entfernen von Schmutz, Unrat, Papier, Tierextremitäten, Laub u. Ä. Neben dem Kehren gehört zur Reinigung auch das Entfernen von Grünwuchs aus dem Pflaster.
Immer wieder ein Ärgernis sind die nicht entfernten Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Hier gilt das Verursacherprinzip, wonach der Hundehalter verpflichtet ist, die Exkremente seines Tieres sofort zu entfernen. Jeder Hundehalter muss deshalb entsprechende Utensilien beim Gassi gehen mit sich führen. Das Liegenlassen der Exkremente ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet. Ein Hundehalter kann sich nicht darauf berufen, dass er keine Möglichkeit hat die Exkremente zu entsorgen, weil beispielsweise kein Papierkorb in der Nähe ist. Notfalls müssen die Tütchen mit nach Hause genommen und dort entsorgt werden. Auch die Zahlung der Hundesteuer hat nicht das Recht zur Folge, den Hundedreck liegen zu lassen.
Für den Fall, dass Exkremente vom Hundehalter nicht entfernt werden und der Verursacher nicht zu ermitteln ist, bleibt die Verpflichtung zur Entfernung beim jeweiligen Anlieger.