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Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal mit Sitz in der Stadt Osterfeld
Ausgabe 17/2024
NICHTAMTLICHER TEIL
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Erneuter Aufruf zur Pflicht der Straßenreinigung

Die Verbandsgemeinde Wethautal möchte darauf hinweisen, dass die Straßen- und Gehwegreinigung eine Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer ist.

Öffentliche Straßen und Gehwege sollen mit Sauberkeit glänzen, weshalb jeder Grundstückseigentümer den Gehweg vor seiner Tür immer im Auge behalten sollte.

Die Verpflichtung zur Gehwegreinigung ergibt sich aus der jeweiligen Straßenreinigungssatzung der Gemeinden Meineweh, Mertendorf, Molauer Land, Wethau, Schönburg und den Städten Osterfeld sowie Stößen. Diese Satzungen finden Sie auf unserer Webseite www.vgem-wethautal.de sowie in den Schaukästen der jeweiligen Gemeinden. Demnach ist jeder Grundstückeigentümer verpflichtet, die Gehwege vor seinem Haus einmal wöchentlich zu reinigen.

Zur Reinigung gehören das Entfernen von Schmutz, Unrat, Papier, Tierextremitäten, Laub u. ä. Neben dem Kehren gehört zur Reinigung auch das Entfernen von Grünwuchs aus dem Pflaster.

Sollte die Nichteinhaltung der Reinigungspflicht festgestellt werden, müssen die Betroffenen mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.

Ihr Ordnungsamt
VerbGem Wethautal