Darstellung auf der Grundlage von Geobasisinformationen der Geoinformationsverwaltung Sachsen-Anhalt (Kartengrundlage: Topografische Karte DTK10-DTK50 © LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)/010312)
Halle (Saale), den 09.09.2025
| Sitz: | Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels |
| Postanschrift: | PF 1655, 06655 Weißenfels |
| Außenstelle Halle | |
| Sitz: | Mühlweg 19, 06114 Halle (Saale) |
| Landkreis: | Burgenlandkreis |
| Bodenordnungsverfahren: | Nessa Silo |
| Verf.-Nr.: | 611 – 42 WSF 115 |
Für das durch die Flurbereinigungsbehörde (ALFF Süd) mit Beschluss vom 06.07.2018 angeordnete Bodenordnungsverfahren Nessa Silo ergeht folgende
Nach § 64 in Verbindung mit § 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) i. d. F. vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 136 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436), wird hiermit das Verfahrensgebiet
Bodenordnungsverfahren Nessa Silo
Verf.-Nr.: 611 - 42 WSF 115
| Landkreis: | Burgenlandkreis |
| Gemarkung: | Nessa |
| Gemeinde: | Einheitsgemeinde Stadt Teuchern |
geändert.
Verfahrensgebiet
In das Verfahrensgebiet wird folgendes Flurstück einbezogen:
| Gemarkung | Flur | Flurstücke |
| Nessa | Flur 8 | Flurstück 16/8 |
Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von 3,3090 ha.
Es ist auf der zu diesem Beschluss gehörenden Gebietskarte mit einem orangefarbigen Streifen umrandet.
I. Gründe:
Auf Grund des vorliegenden Antrages zur Zusammenführung von getrennten Boden- und Gebäudeeigentum wird gemäß 8. Abschnitt des LwAnpG das Bodenordnungsverfahren Nessa Silo, Verf.-Nr. 611-42 WSF 115 mit dem Ziel der Zusammenführung des getrennten Eigentums an Grund und Boden und dem Gebäudeeigentum an der Siloanlage durchgeführt.
Die Bebauung nach § 27 und die Nutzung der landwirtschaftlichen Gebäude im Verfahrensgebiet erfolgte auf der Grundlage des § 18 des Gesetzes über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften - LPG-Gesetz vom 03. Juni 1959 (§10 Abs.1 Nr. d).
Die Prüfung der zur Verfügung stehenden Ersatzlandfläche ergab, dass eine wertgleiche Abfindung mit dem Grundstück Nessa Flur 8 Flurstück 16/8 möglich ist.
II. Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten
Die Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstr. 59, 06667 Weißenfels, anzumelden.
Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§§ 10, 14 und 15 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der aktuell gültigen Fassung).
III. Nutzungsänderungen
Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes sind Änderungen in der Nutzungsart der Grundstücke, die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken, Einfriedungen u. ä. sowie die Beseitigung von Pflanzungen unter bestimmten Voraussetzungen nach § 34 Flurbereinigungsgesetz von der Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde abhängig. Im Falle der Nichtbeachtung des Zustimmungserfordernisses können die Änderungen im Verfahren unberücksichtigt bleiben, die Wiederherstellung des früheren Zustandes oder Ersatzpflanzungen angeordnet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen stellen solche Veränderungen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstr. 59, 06667 Weißenfels, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit der Bekanntmachung.
Im Auftrag
gez. Hartig | (DS) |
Sachgebietsleiter |
|
Mit dieser Bekanntmachung werden alle betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten informiert.
Hinweise:
Die Änderungsanordnung einschließlich ihrer Anlage liegt 2 Wochen nach der Bekanntmachung in der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern, Markt 21, 06682 Teuchern
und im
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Außenstelle Halle
Mühlweg 19, 06114 Halle (Saale)
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Alle Unterlagen können auch auf der Internetseite des ALFF Süd eingesehen werden:
Ansprechpartner im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd:
Frau Hartig
Telefon: +49 345 2316 731
Aufgrund des gesetzlichen Auftrages nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) werden im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verarbeitet. Die datenschutzrechtlichen Hinweise können im Internet unter: http://lsaurl.de/alffsueddsgvo eingesehen werden oder sind beim ALFF Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhältlich.