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Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal mit Sitz in der Stadt Osterfeld
Ausgabe 2/2023
NICHTAMTLICHER TEIL
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Aus dem Senioren -und Behindertenbeirat

Vorsorgevollmacht für Senioren nicht nur interessant, sondern auch notwendig

Ich werde von meiner Familie umsorgt, wieso sollte ich noch jemanden bevollmächtigen, eine Frage die man vieler Orts zu dem Thema Vorsorge erhält. Hinzu kommt, dass vorsorgen in Familien Jahrhunderte zurück reicht. In einem Chronikeintrag von 1816 war nachzulesen, dass neben dem Erbe von Haus, Hof, Stall und Garten, die Versorgung einer bestimmten Person mit Nahrungsmitteln geregelt wurde. Der Vertrag wurde amtlich unterschrieben.

Nun leben wir im 21. Jahrhundert in einer Welt, in Regionen, indem ein solches Familiengefüge nicht mehr vorstellbar ist. Die Kinder gehen aus dem Haus und die Enkel sind ebenso weit weg. Wer ist im Krankheitsfall für mich da, wem kann ich vertrauen?

Hinweise für solche Fälle erhält man über öffentliche Medien oder in Buchhandlungen in Form von Vorsorgedokumenten. Doch es ging auch anders, denn Wolfgang Börner, seit vielen Jahren als vom Amtsgericht, Betreuungsgericht, bestellter Betreuer erläuterte kürzlich den Kleinhelmsdorfer Senioren aktuelles zu der Vorsorge, bzw. zum Betreuungsrecht. Anschaulich mit Beispieltafeln und mit eigenen Erfahrungen wurden Beispiele vorgetragen, die den einen oder anderen sicherlich zum Nachdenken veranlassen, bereits getroffene Vorsorgereglungen nochmals zu überdenken. Neu auch die Reglung im Betreuungsgesetz ab dem 01.01.2023, das gesetzliche Vertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner. Bisher bezog sich die Vertretung nur bei ausdrücklicher Gesundheitsvorsorge.

M. M.