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Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal mit Sitz in der Stadt Osterfeld
Ausgabe 2/2025
NICHTAMTLICHER TEIL
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Hundekot liegen lassen

In den vergangenen Wochen sind wieder vermehrt Beschwerden über Hinterlassenschaften von Hunden vorgebracht worden. Mitbürger lassen ihre vierbeinigen Freunde auf Gehwegen, Grünstreifen, landwirtschaftlichen Flächen und Spielplätzen koten.

Für alle Hundehalter gilt:

Gemäß § 4 Abs. 3 Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wethautal sind Tierhalter und Personen, die mit der Führung oder Pflege von Tieren beauftragt sind, verpflichtet zu verhüten, dass ihr Tier Straßen und Anlagen verunreinigt. Bei Verunreinigungen sind der Tierhalter und die mit der Führung und Pflege Beauftragten zur Säuberung verpflichtet.

Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Also: Lassen Sie Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt umherlaufen!

Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen. Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft" erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze, Grünanlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen sind dafür tabu! Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde, der Kollegen des Bauhofes oder Ihrer Mitmenschen, den Kot Ihres Hundes zu entsorgen.

Beachten Sie bitte diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.

In diesem Zusammenhang möchten wir nicht versäumen, uns bei der Anzahl der Hundebesitzer zu bedanken, die den Hundekot nicht zu Lasten Dritter entsorgen.

K. Beckmann
Verbandsgemeindebürgermeisterin