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Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal mit Sitz in der Stadt Osterfeld
Ausgabe 22/2023
AMTLICHER TEIL
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Öffentliche Zustellung

Die Bescheide über die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Weiße Elster“ und „Mittlere Saale-Weiße Elster“ für die Unterhaltung Gewässer I. und II. Ordnung des Steueramtes der Verbandsgemeinde Wethautal, im Namen und im Auftrag der Verbandsgemeinde Wethautal, vom 06.10.2023, Kassenzeichen 07/00005593/600/0001 und 07/00005593/600/001, für die herrenlosen Grundstücke können nicht zugestellt werden.

Die Bescheide werden auf dem Wege der öffentlichen Zustellung gemäß § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 03. April 1952 (BGBl. I 1952 S. 379), in der derzeit geltenden Fassung, zugestellt.

Die Bescheide können bei der Verbandsgemeinde Wethautal, Steueramt, Zimmer EG 02, im Corseburger Weg 11 in 06721 Osterfeld zu den Sprechzeiten am Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie am Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Bescheide gelten 2 Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Wethautal als zugestellt.

Osterfeld, 09.10.2023

Kerstin Beckmann

Verbandsgemeindebürgermeisterin