Die Reform der Pflege und deren Kosten sind seit längerem ein überregionales Thema und notwendig. Die Bundesregierung hat das nun auf den Weg gebracht, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat einen Zwischenbericht veröffentlicht, der nunmehr vorliegt. Zu erkennen ist hier, zwei Beispiele dafür. Die Kosten für die Pflege im Teilleistungssystem zu belassen, d.h. die zu pflegende Person wird an den Unterbringungskosten, den Verpflegungskosten und Investitionskosten weiter beteiligt. Allerdings die Ausbildungskosten sollen dem Gesetzgeber zufallen. Die Begutachtungsinstrumente zu den Pflegegraden sollen eine Evaluation erfahren, d. h. es soll nach fachgerechteren Standarts verfahren werden. Der Pflegegrad 1 soll erhalten bleiben. Wir streben allerdings für die ältere Generation an, bevor man in ein Pflegeheim muss, eine Wohnform wählen zu können, die dem jetzigen Wohnumfeld entspricht.
Dennoch – es sind noch nicht alle Messen gelesen, wir wollen uns als Beiräte hier einbringen, u.a. soll die Ausbildungsumlage, die medizinische Behandlungspflege und die Investitionskosten aus Steuermitteln finanziert werden. Im Weiteren: Zur häuslichen Pflege muss der Fokus auf Prävention gelegt werden. Dazu zählen wir die Möglichkeit der genannten Wohnform. Digitale Assistenzsysteme sollen stärker gefördert werden. D.h. neben dem Hausnotruf muss die ländliche Telemedizin in den Fokus rücken. Wir fordern auch eine solidarische Beitragsgestaltung.
Wir werden dieses Positionspapier im Kreisseniorenbeirat einbringen und an die zuständigen Behörden weiterreichen.