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Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal mit Sitz in der Stadt Osterfeld
Ausgabe 25/2023
NICHTAMTLICHER TEIL
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Hinweise Hundesteuer ab 2024

Ab dem Jahr 2024 gelten neue Hundssteuersatzungen in den jeweiligen Gemeinden, welche in dieser und in der vergangenen Ausgabe des Heimatspiegels veröffentlicht wurden.

An dieser Stelle erlauben wir uns, noch einige Hinweise zu geben:

1.

Jede Veränderung in der Hundehaltung ist gemäß § 10 der Hundesteuersatzung dem Steueramt zu melden. Dazu gehört auch, verstorbene Hunde ab- und neue Hunde anzumelden und nicht die Hundesteuer einfach weiter zu zahlen, ohne diese Veränderung dem Steueramt zu melden.

Dies ist genauso, wenn Sie sich ein anderes Auto zulegen, hier muss auch eine neue Anmeldung mit einem neuen Versicherungsnachweis erfolgen.

2.

Es ist grundsätzlich mit der Anmeldung eines Hundes der Nachweis (KOPIE) für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung beizubringen. Die Angaben auf dem Anmeldeformular allein reichen nicht aus.

3.

Die größte Änderung betrifft die Regelung im § 2 Abs. 5 der Hundesteuersatzung.

Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten von ihren Haltern gemeinsam gehalten, d.h., es ist nicht mehr möglich, für Mitglieder eines gemeinsamen Haushaltes jeweils einen ersten Hund anzumelden.

Hierzu wird es im Jahr 2024 eine Überprüfung von Amtswegen geben und die geführten Hunde in dem gemeinsamen Haushalt werden auf Zweit- bzw. Dritthunde umgestellt.

Hierbei wird gebeten, dass auf Nachfrage der Behörde, die Halter eine wahrheitsgemäße Auskunft geben.

Zuwiderhandlungen können gemäß § 13 der Hundesteuersatzungen zu einer Ordnungswidrigkeit führen und mit einer Geldbuße belegt werden.

Sie erhalten neue Bescheide für die Hundesteuer seitens des Steueramtes.