Titel Logo
Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal mit Sitz in der Stadt Osterfeld
Ausgabe 25/2025
AMTLICHER TEIL
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung Doppelhaushalt 2025/2026 Gemeinde Meineweh

Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung, i.V.m. der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung – KomHVO) vom 16.12.2015 (GVBl. LSA S. 636) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Meineweh, die folgende, in seiner Sitzung am 01.10.2025 beschlossene, Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, der die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

1. im Ergebnisplan mit dem

(2025)

(2026)

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf

4.451.200 Euro

3.404.400 Euro

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen

3.020.200 Euro

3.191.500 Euro

2. im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

4.238.400 Euro

2.906.700 Euro

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

2.879.400 Euro

3.072.700 Euro

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufender Investitionstätigkeit

133.000 Euro

76.500 Euro

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

124.200 Euro

85.000 Euro

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0 Euro

0 Euro

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

960.400 Euro

75.000 Euro

festgesetzt.

§ 2

Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ist keine Kreditaufnahme (Kreditermächtigung) für Investition und für Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird auf 55.000 Euro (2026) festgesetzt

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird 2025 auf einen Betrag in Höhe von 1.252.500 € Euro und 2026 auf einen Betrag in Höhe von 1.840.400 € festgesetzt

§ 5

Die Steuersätze sind in der Hebesatzsatzung vom 26.11.2024 festgesetzt.

Meineweh, den 01.10.2025

Frank Krieg
Bürgermeister der Gemeinde Meineweh

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 107 Abs. 4, § 108 Abs. 2 und § 110 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises am 25.11.2025 unter dem Aktenzeichen 151401/M/54.13/2025+2026 mit folgender kommunalaufsichtlicher Verfügung erteilt worden:

1.

Der im § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Meineweh für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1.252.500 € und für das Haushaltjahr 2026 in Höhe von 1.840.400 € festgesetzte Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2025 und 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird gemäß § 110 Abs. 3 KVG LSA für das Haushaltsjahr 2025 nur in Höhe von 1.186.000 € und für das Haushaltsjahr 2026 nur in Höhe von 581.340 € genehmigt. Im Übrigen wird die Genehmigung versagt.

2.

Die Genehmigung wird wirksam durch Beitrittsbeschluss des Gemeinderates der Gemeinde Meineweh. Der Kommunalaufsicht bis zum 15.12.2025 anzuzeigen ist.

Der Beitrittsbeschluss wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Meineweh am 03.12.2025 gefasst und der Kommunalaufsicht angezeigt.

Meineweh, den 04.12.2025

Frank Krieg
Bürgermeister der Gemeinde Meineweh