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Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal mit Sitz in der Stadt Osterfeld
Ausgabe 3/2025
NICHTAMTLICHER TEIL
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Grundsteuer im Wethautal vorerst nicht fällig

Zahlung erst mit neuem Bescheid

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die reformierte Grundsteuer. Aufgrund dessen, verlieren alle davor erlassenen Grundsteuerbescheide ihre Gültigkeit. Ab diesem Datum entfällt in den Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Wethautal vorerst die Zahlungspflicht für die Grundsteuer.

Eigentümer von Grundstücken, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, bittet die Verwaltung, diesen Auftrag zu stornieren. Bereits geleistete Zahlungen auf Basis alter Bescheide werden später mit der neu festgesetzten Grundsteuer verrechnet.

Ein genauer Termin zur Versendung der neuen Grundsteuerbescheide kann derzeit durch die Verwaltung jedoch noch nicht festgelegt werden.