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Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal mit Sitz in der Stadt Osterfeld
Ausgabe 3/2025
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Bestattungsarten - Unterschiede zwischen anonymer und teilanonymer Bestattung

In Gemeinden der Verbandsgemeinde Wethautal wird die Beisetzung auf der Grünen Wiese angeboten. Im Bedarfsfall bitte bei der Friedhofsverwaltung erfragen, da gemeindeabhängig.

Dabei wird unterschieden zwischen anonymer und teilanonymer Bestattung.

Anonyme Bestattung:

1.

Das Grabfeld der anonymen Urnenreihengrabstätte (Grüne Wiese) ist eine in sich geschlossene Rasenfläche, auf der Urnen innerhalb einer Fläche von 0,45 m x 0,45 m der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt werden. Die Urne wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einer nur der Gemeinde bekannten Stelle, d.h. anonym, beigesetzt. Diese Grabstellen werden nicht gekennzeichnet. Sie werden vergeben, wenn es dem Willen des Verstorbenen entspricht. Eine Ausbettung von Urnen ist nicht möglich.

2.

Blumen, Gebinde, getopfte Pflanzen usw. sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abzulegen. Anpflanzungen sind grundsätzlich nicht gestattet.

3.

Das Grabfeld wird im Rahmen der Grünflächenpflege von der Gemeinde unterhalten.

4.

Eine Ablagerung von Blumen und Gebinden etc. ist auf dem anonymen Grabfeld nicht gestattet und wird bei Verstoß durch die Gemeindearbeiter beräumt.

Teilanonyme Bestattung:

1.

Das Grabfeld der teilanonymen Urnenreihengrabstätte (Grüne Wiese) ist eine in sich geschlossene Rasenfläche, auf der Urnen innerhalb einer Fläche von 0,60 m x 0,60 m der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt werden. Die Teilnahme Angehöriger an der Beisetzung ist zulässig. Diese Grabstellen können gekennzeichnet werden (gemeindeabhängig). Sie werden vergeben, wenn es dem Willen des Verstorbenen entspricht. Eine Ausbettung von Urnen ist nicht möglich.

2.

Diese Grabstellen sind durch eine Grabplatte gekennzeichnet.

3.

Auf der Grabstätte dürfen zwecks Rasenpflege keine Blumensträuße, Pflanzschalen oder Gebinde abgelegt werden. Das Abstellen von Grabschmuck ist nur auf dem dafür ausgewiesenen Platz gestattet.

Die Gemeinde Mertendorf bietet auf den Friedhöfen in Mertendorf, Rathewitz, Utenbach und Löbitz den neuen Grabtyp „Urnenrasenwahlgrab“ an. Urnenrasenwahlgrabstätten sind Aschegrabstätten für die ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit verliehen wird. In einer Urnenrasenwahlgrabstätte können maximal 2 Urnen ohne Einfassung mit Stein (liegend oder stehend) beigesetzt werden. Die Größe der Urnenrasenwahlgrabstätte beträgt 1,00 x 1,00 m. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist auf Antrag möglich. Eine Rasenbepflanzung ist nicht gestattet.

Friedhofsverwaltung