Pressemitteilung
Das Umweltamt des Burgenlandkreises informiert, dass es ab dem 01. März 2023 in Teilen des Burgenlandkreises wieder erlaubt ist, pflanzliche Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück zu verbrennen. Dabei sind sowohl die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises als auch der Brandschutz und die Wetterlage zu beachten. Dennoch bittet das Umweltamt die Bürgerinnen und Bürger dringend darum, auf die Verbrennung zu verzichten und diese Abfälle stattdessen auf dem eigenen Grundstück z. B. durch Kompostierung zu verwerten oder in den 18 lokalen Annahmestellen abzugeben. Somit werden nicht nur Rauch, Qualm und Brandgeruch vermieden, sondern es kann auch ein Beitrag dazu geleistet werden, die Luftqualität zu verbessern. Außerdem werden die abgegebenen pflanzlichen Gartenabfälle sowohl zu qualitativ hochwertigem Kompost weiterverarbeitet als auch im Kompostwerk Weißenfels zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.
Folgende Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR (AW SAS - AöR) bzw. ihrer Partner stehen zur Verfügung:
| > | die Wertstoffhöfe in Naumburg, Weißenfels und Zeitz (ganzjährig), |
| > | das Kompostwerk Weißenfels und der Kompostplatz Nißma (ganzjährig), |
| > | 13 saisonale Annahmestellen in Freyburg, Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Karsdorf, Kleinhelmsdorf, Kulkwitz, Laucha an der Unstrut, Lützen, Punkewitz, Roßleben, Saubach und Teuchern für Grün- und Astschnitt. |
Für private Anlieferer aus dem Burgenlandkreis ist die Abgabe einer Menge von maximal 1 m3 pro Anlieferung gebührenfrei. Darüber hinaus gehende Mengen sowie Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben sind gebührenpflichtig und können nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma oder auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) abgegeben werden. Annahmebedingungen sowie Informationen zur Erreichbarkeit der Annahmestellen sind im aktuellen Abfallratgeber sowie auf www.awsas.de nachzulesen. Überdies wird durch die AW SAS - AöR die Möglichkeit geboten, Grün- und Astschnitt im 14-täglichen Rhythmus über die Biotonne oder Zusatzbiotonne im Holsystem entsorgen zu lassen. Allen Interessierten bietet die Übersicht „Entsorgungs- und Verwertungsweg von Grün- und Astschnitt“ auf www.awsas.de (Rubrik Abfallentsorgung, Entsorgungs- und Verwertungswege) wissenswerte Informationen zur Weiterverarbeitung der Gartenabfälle im Burgenlandkreis.
Die pflanzlichen Gartenabfälle dürfen jeweils montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Eine Verbrennung an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen ist dagegen nicht zulässig. Mitarbeitende des Umweltamtes des Burgenlandkreises werden die Einhaltung der Vorschriften durch Kontrollen vor Ort überwachen. Festgestellte Verstöße gegen die Anforderungen kann die Behörde als Ordnungswidrigkeiten ahnden.
Wer dennoch verbrennt, sollte die Gartenabfälle grundsätzlich vorher komplett umschichten, um kleinere Tiere wie z.B. Igel, Mäuse, Vögel und Insekten, die die Haufwerke häufig als Unterschlupf nutzen, zu vertreiben. Ein bloßes Rütteln am Haufen reicht dagegen nicht aus, da sich die Kleintiere eher völlig ruhig verhalten, statt zu flüchten. Die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises, eine interaktive Übersichtskarte, wo verbrennen erlaubt ist, und weitergehende Informationen zu den Standorten aller Grün- und Astschnitt-Annahmestellen können über die Homepage des Burgenlandkreises unter:
https://www.burgenlandkreis.de/de/abfallbeseitigung.html abgerufen werden. Für Anfragen, Hinweise und Beschwerden kann via Smartphone die mobile Internetseite http://umweltradar.blk.de genutzt werden. Aber auch der direkte Kontakt zum Umweltamt unter der E-Mail-Adresse umweltamt@blk.de oder der Telefonnummer 03443 372241 ist möglich.
Schnittverbot für Gehölze ab 1. März
Die Untere Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises weist darauf hin, dass zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres das Abschneiden oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen außerhalb des Waldes gesetzlich nach § 39 des Bunddesnaturschutzgesetztes verboten ist. Dieser Verbotszeitraum gilt ebenso für das Zurückschneiden von Röhrichten. Das Umweltamt klärt gern telefonisch über die wenigen gesetzlichen Ausnahmen auf.
Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des einjährigen Zuwachses der Pflanzen. Auch ein fachgerechter Obstbaumschnitt bedarf keiner gesonderten Genehmigung. Artenschutzrechtliche Belange sind jedoch auch bei Durchführung dieser Pflegeschnitte unbedingt zu beachten. Bei brütenden Vögeln sind Pflegeschnitte zu unterlassen, bis die Jungvögel das Nest oder die Bruthöhle verlassen haben.
Eine Befreiung von dem Schnittverbot für Gehölze ist unter bestimmten Bedingungen möglich und bei der Unteren Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises schriftlich zu beantragen. Wer entgegen dieser Schutzvorschriften Gehölze abschneidet oder beseitigt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 € geahndet werden.
Für Beratungen und Rückfragen steht das Umweltamt des Burgenlandkreises unter der Tel.-Nr. 03443 272-376 oder -374 bzw. unter umweltamt@blk.de zur Verfügung.
Mit dem neuen Online-Antragssystem des Bauordnungsamtes des Burgenland-kreises kann nun jede Antragstellerin und jeder Antragsteller jederzeit und von jedem Ort aus einen Antrag auf Einsicht in Bauakten stellen.
Sobald der Antrag genehmigt wurde, wird der Antragstellende bezüglich einer Terminvereinbarung kontaktiert.
Der Antrag auf Bauakteneinsicht ist unter folgendem Link zu finden:
www.service.burgenlandkreis.de/de/antrag-auf-bauakteneinsicht.html
Mit dem digitalen Service "Antrag zur Sportförderung" und „Antrag zur
Kulturförderung“ ermöglicht das Amt für Bildung, Kultur und Sport des
Burgenlandkreises ab dem 07. März 2023 eine bequeme Beantragung von Zuschüssen, die rund um die Uhr und von jedem Ort aus möglich ist.
Den Online-Service findet man hier:
https://www.burgenlandkreis.de/de/onlineportal.html
Somit kann jeder Benutzende jederzeit den Stand des gestellten Antrages einsehen sowie zugehörige Unterlagen abrufen. Im Folgejahr des Antrags ist es somit auch möglich, den Verwendungsnachweis in digitaler Form zu versenden.
Rettungswesen
Ab dem Sommer 2023 kann im Burgenlandkreis bei der Versorgung von medizinischen Notfällen auf Gemeindenotfallsanitäter zurückgegriffen werden. Neben dem Landkreis Wittenberg wird nun auch im Bereich Zeitz das neue Konzept für die nächsten zwei Jahre erprobt.
Einen entsprechenden Zulassungsbescheid übergab heute Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Gemeindenotfallsanitäter ist ein innovativer Ansatz, mit dem die Notfallversorgung im Land ergänzt und der Rettungsdienst weiterentwickelt wird. Es freut mich besonders, dass wir das neuartige Konzept zeitgleich mit dem Land-kreis Wittenberg auch im Burgenlandkreis einführen können. Für die Unterstützung des Projekts danke ich den Kostenträgern herzlich.“
Der Gemeindenotfallsanitäter soll künftig bei Notfällen zum Einsatz kommen, bei denen Patientinnen und Patienten einer dringenden medizinischen Versorgung bedürfen, aber ein Transport ins Krankenhaus nicht zwingend notwendig erscheint. Dies kann z. B. bei starken Schmerzen im Bewegungsapparat oder Ähnlichem der Fall sein.
Ziel der Erprobung ist es, herauszufinden, ob der Gemeindenotfallsanitäter eine sinnvolle Ergänzung im Rettungsdienst ist, um die Hilfsfristen im Rettungsdienst zu verkürzen sowie die Notaufnahmen und Fachabteilungen in den Krankenhäusern zu entlasten. Möglich wird die Erprobung des Gemeindenotfallsanitäters durch eine neue Experimentierklausel, die auf Vorschlag des Ministeriums für Inneres und Sport im Jahr 2021 im Rettungsdienstgesetz verankert wurde. Die Ausbildung der Gemeindenotfallsanitäter des Burgenlandkreises wird beim Malteser-Rettungsdienst erfolgen.
Landrat Götz Ulrich ergänzt: „Angesichts steigender Einsatzzahlen und überfüllter Notfallambulanzen ist es dringend erforderlich, dass wir Rettungsdiensten und Notärzten den Rücken für lebensrettende Einsätze freihalten. Wir haben, wie viele andere Landkreise auch, die Erfahrung gemacht, dass mitunter Menschen unsere Leitstelle anrufen, die sich nicht in einer lebensbedrohlichen Situation befinden. Sie benötigen aber trotzdem medizinische Hilfe. In solchen Fällen einen Rettungswagen zu schicken, blockiert wichtige Kapazitäten für tatsächliche Notfälle. Bislang war die Reaktion darauf, die Zahl der Rettungswagen zu erhöhen - auch um die Rettungsfristen einzuhalten. Mit den Gemeindenotfallsanitätern schlagen wir jetzt einen neuen Weg ein, indem wir die Gesundheitsversorgung sinnvoll ergänzen und in ein zukunftsfähiges System überführen. Das kommt am Ende allen Patientinnen und Patienten zugute.“