Der Gemeinderat Molauer Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2025 den Aufstellungsbeschluss für die vollständige Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 in seiner letzten Fassung der 2. Änderung, „Windpark Molauer Platte“ gefasst.
Ziel und Zweck der Planung und voraussichtliche Auswirkungen:
Der Bebauungsplan kann die städtebauliche Entwicklung und die zulässige Art der Windenergienutzung im Geltungsbereich nicht mehr gestalten und steuern, sondern steht insbesondere mangels Marktverfügbarkeit entsprechender Anlagengesamthöhen einer gerichteten städtebaulichen Entwicklung an diesem Standort entgegen und ist somit durch eine faktische Verhinderungsplanung unzulässig.
Deshalb sieht die Gemeinde die Notwendigkeit, den Bebauungsplan Nr. 2 vollständig aufzuheben und auf diese Weise eine Weiternutzung und ein Repowering an diesem Standort zu ermöglichen.
Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes wird das Plangebiet zum Außenbereich nach § 35 BauGB, worin zukünftig ausschließlich privilegierte Vorhaben, wie Vorhaben zur Windenergienutzung, zulässig sein werden. Dadurch ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung, insbesondere der Windenergienutzung im Gemeindegebiet, in Kombination mit den Zielen der Raumordnung gewährleistet. Der Regionale Entwicklungsplan Halle weist am Standort ein Vorrang- und Eignungsgebiet für die Windenergie aus.
In seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2025 hat der Gemeinderat Molauer Land beschlossen, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen von der vollständigen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Windpark Molauer Platte“ frühzeitig zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bereich der geplanten Bebauungsplan-Aufhebung erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Windpark Molauer Platte“ in seiner letzten Fassung der 2. Änderung und ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 215 ha.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB liegt der Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 in seiner letzten Fassung der 2. Änderung „Windpark Molauer Platte“ in der Zeit
vom 21. März 2025 bis einschließlich 22. April 2025
im Bauamt der Verbandsgemeinde Wethautal, Zi. EG 3 Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld während folgender Zeiten für jedermann öffentlich einsehbar aus:
| Mo | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Di | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Mi | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Do | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Fr | 09.00 - 12.00 Uhr |
Folgende Unterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes über die Internetseite der Verbandsgemeinde Wethautal unter
www.vgem-wethautal.de in der Rubrik "Verbandsgemeinde & Mitgliedsgemeinden" unter Molauer Land Bauleitplanung sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de)
| - | Vorentwurf zur vollständigen Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Windpark Molauer Platte“ in seiner letzten Fassung der 2. Änderung – Ziele und Zwecke der Planung |
| - | Planzeichnung |
Während der o. g. Frist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf zur vollständigen Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Windpark Molauer Platte“ in seiner letzten Fassung der 2. Änderung bei der Verbandsgemeinde Wethautal schriftlich (Postanschrift: Verbandsgemeinde Wethautal, Bauamt, Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld) vorgebracht werden.
Stellungnahmen können im Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung auch per E-Mail abgegeben werden, an:
bauamt@vgem-wethautal.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Entwurfserstellung unberücksichtigt.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Gemeinde Molauer Land, den 13.03.2025