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Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal mit Sitz in der Stadt Osterfeld
Ausgabe 6/2023
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Sonstiges

Quelle: ADAC

Sie rettet Leben

Wenn es kracht im Straßenverkehr müssen Rettungskräfte so schnell als möglich zur Unfallstelle gelangen können. Damit das auf Autobahnen gelingt, müssen Autofahrer/innen eine Rettungsgasse bilden. Sie sind dazu verpflichtet unverzüglich die Autobahn für Einsatzfahrzeuge passierbar zu machen.

Wie ist eine Gasse zu bilden?

Die obige Zeichnung zeigt, dass die Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur nach links ausweichen, alle anderen weichen nach rechts aus.

Nach dem Prinzip „Rechte Hand“:

-

Daumen (zeigt nach links) = linke Spur

-

Zeigefinger und Mittelfinger (zeigen nach rechts) = rechte Spuren

-

dazwischen können Einsatzkräfte passieren

Der Standstreifen bleibt frei.

Um vor einem Stau zu warnen, darf kurzzeitig die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.

Wer die Rettungsgasse pflichtwidrig befährt, dem droht folgende Strafe:

200 € (und mehr), zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Wann ist die Rettungsgasse zu bilden?

Nach § 11, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung muss eine freie Gasse gebildet werden „sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich Fahrzeuge im Stillstand befinden“. „Sobald“ bedeutet hier: unverzüglich, sofort, ohne zu überlegen.

Denn Rettungskräfte müssen ungehindert zur Unfallstelle gelangen können.

Hans-Martin Ilse, Vorsitzender

Kreisverkehrswacht Burgenlandkreis,

Naumburg und Umgebung e. V.

Badstraße 2, 06618 Naumburg

Tel.: 03445 704705

verkehrswacht@mail.de

www.verkehrswacht-nmb.de