Am Freitag, den 02.05.2026 findet um 18:00 Uhr in der Gaststätte „Zur Thüringer Pforte" in Goldschau die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Goldschau statt.
Eingeladen hierzu sind alle Jagdgenossen, die aufgrund § 2 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Goldschau Eigentümer zum Gebiet der Gemeinde Goldschau gehörender Acker-, Grünland- und Waldflächen sind.
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| Folgende Tagesordnung wurde durch den Jagdvorstand festgelegt: | ||
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden | |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Feststellen der Tagesordnung | |
| 4. | Kassenbericht | |
| 5. | Entlastung des Vorstandes | |
| 6. | Beschlussfassung: | |
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| - | Verwendung des Jagdertrages und Wildschadensregelung |
| 7. | Bericht der Jagdpächter | |
| 8. | Anfragen der Mitglieder | |
| 9. | Schließung der Sitzung | |
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Goldschau sind zur Teilnahme an der Versammlung der Jagdgenossenschaft diese selber oder ihre gesetzlichen Vertreter berechtigt. Die Berechtigten können sich durch Vollmacht vertreten lassen. Diese Vollmacht bedarf der Schriftform und ist nur gültig, wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers durch eine Gemeinde oder Notar beglaubigt ist.
Goldschau, den 23.03.2026