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Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal mit Sitz in der Stadt Osterfeld
Ausgabe 7/2025
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Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Goldschau

Am Freitag, den 25.04.2025 findet um 18.00 Uhr in der Gaststätte „Zur Thüringer Pforte“ in Goldschau, die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Goldschau statt.

Eingeladen hierzu sind alle Jagdgenossen, die auf Grund §2 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Goldschau, Eigentümer zum Gebiet der Gemeinde Goldschau gehörender Acker, Grünland und Waldflächen sind.

Folgende Tagesordnung wurde durch den Jagdvorstand festgelegt:

1.

Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden

2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

3.

Feststellen der Tagesordnung

4.

Kassenbericht

5.

Entlastung des Vorstandes

6.

Beschlussfassung

-

Verwendung des Jagdertrages und Wildschadenregelung

7.

Bericht der Jagdpächter

8.

Anfragen der Mitglieder

9.

Auszahlung der Pacht

10.

Schließung der Sitzung

Gemäß § 8 Abs.1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Goldschau, sind zur Teilnahme an der Versammlung der Jagdgenossenschaft diese selber oder ihre gesetzlichen Vertreter berechtigt. Die Berechtigten können sich durch Vollmacht vertreten lassen. Diese Vollmacht bedarf der Schriftform und ist nur gültig, wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers durch eine Gemeinde oder Notar beglaubigt ist.

Goldschau, den 12.03.2025

gez. Hornig
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft