Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine neue Gebührenregelung für die Erstellung von Personalausweisen beschlossen.
Diese trat bundesweit zum 7. Februar 2026 in Kraft.
Ausstellung von Personalausweisen
| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 46 Euro(10 Jahre gültig) |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 27,60 Euro(6 Jahre gültig) |
| Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro(höchstens 3 Monate gültig) |
| Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes oder einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung | zusätzlich 13 Euro |
| Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland | zusätzlich 30 Euro |
| Antragstellung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland | zusätzlich 43 Euro |