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Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal mit Sitz in der Stadt Osterfeld
Ausgabe 8/2024
NICHTAMTLICHER TEIL
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Straßenreinigung durch die Grundstückseigentümer

Die Verpflichtung zur Straßenreinigung ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde. Demnach ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor seinem Haus wöchentlich zu reinigen. Zur Reinigung gehören das Entfernen von Schmutz, Unrat, Laub und Ähnlichem. Neben dem Kehren gehört zur Reinigung auch das Entfernen von Grünwuchs aus dem Pflaster.

Immer wieder ein Ärgernis sind die nicht entfernten Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Hier gilt das Verursacherprinzip, wonach der Hundehalter verpflichtet ist, die Exkremente seines Tieres sofort zu entfernen. Jeder Hundehalter muss deshalb entsprechende Utensilien beim Gassi gehen mit sich führen. Das Liegenlassen der Exkremente ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet. Ein Hundehalter kann sich nicht darauf berufen, dass er keine Möglichkeit hat, die Exkremente zu entsorgen, weil beispielsweise kein Papierkorb in der Nähe ist. Notfalls müssen die Tütchen mit nach Hause genommen und dort entsorgt werden.

Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ordnungsamt