waren Sie schon mal ohne Navigationsgerät in einem Ihnen fremden Ort unterwegs und suchten nach einer bestimmten Adresse? Die Straße haben Sie sicher gefunden, aber wo steht das Haus mit der angegebenen Nummer? Oft nicht so einfach zu finden, da ja meist die Häuser nicht, wie auf einer Perlenkette aufgereiht, nebeneinanderstehen. Nicht selten fehlen gar die Hausnummern bzw. sind nicht ordnungsgemäß und gut sichtbar angebracht.
Warum schreibe ich das? Aus zweierlei Gründen: einerseits mit der Bitte um Überprüfung, ob bei Ihnen die Hausnummer ordnungsgemäß angebracht wurde und andererseits brauchte ich einen Übergang zu der Veränderung beim Objekt Dorfgemeinschaftshaus/Feuerwehrgebäude in Friedersdorf. Am Gebäude befindet sich jetzt straßenseitig eine große „91“.
Diese Hausnummer werden wir in Absprache mit den ortsansässigen Vereinen in Zukunft umgangssprachlich verwenden, also die nächste Ortschaftsrat-Sitzung und andere Veranstaltungen finden nicht mehr im „Dorfgemeinschaftsraum“, sondern in der „91“ statt. Freunden Sie sich mit dem neuen Namen an.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Märzenzeit.
Liebe Grüße aus dem Dorf, welches Zukunft hat.
PS: eine kleine Hilfe für die Hausnummer aus dem Polizeigesetz der Gemeinde Markersdorf:
§ 14 Hausnummern und andere öffentliche Hinweisschilder
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.