Gegenstand der letzten Sitzung in diesem Jahr waren die Verwaltungsmeinungen zu den Anträgen des Ortschaftsrates Mölkau für den Doppelhaushalt 2023/24.
Der Antrag vom Februar 2023 an den Stadtrat lautete, eine Studie für eine zukünftige Sportstättenentwicklung in Mölkau zu erstellen und in der Folge den Ankauf der dafür vom OR Mölkau vorgesehenen Flächen auf den Weg zu bringen.
Der Antrag nimmt damit Bezug auf die Problematik, dass zum einen der SV04 an die Kapazitätsgrenzen seines Geländes an der Sommerfelder Straße stößt und andereseits für Jugendliche keinerlei zugängliche Freizeitflächen im Ortsgebiet existieren.
Um seinen Sportpark zu entlasten, sahen die Planungen aus 2011 für den SV04 die Aufnahme eines Rasenkleinfeldes in den Bebauungsplan E215 „Wohngebiet Zweinaundorfer Straße“ an der Albrechtshainer Straße ggü. Wilmar-Schwabe-Ring vor. Die hier ausgewiesene Sportfläche war aufgrund zwischenzeitlich geänderter, aber durch die Verwaltung nicht umsetzbaren Bedarfsanforderungen seitens des SV04 (Kunstrasen, Flutlicht, Größe) für diesen nicht mehr von Interesse. Der Antrag der AfD, diese Fläche als öffentlichen Bolzplatz umzuwidmen, scheiterte im Stadtrat. Der Bebauungsplan liegt seither im Status Quo auf Eis. Mit dieser unklaren Handhabung wird demnach wohl kurzfristig hier kein Angebot für unsere Jugendlichen geschaffen werden – zumal ein Bolzplatz zu eng gefasst sein dürfte und das Thema Lärmbelästigung ohnehin sicher für weitere Diskussionen sorgen könnte.
(Die derzeitige Nutzung als Kuhweide scheint jedoch nicht die schlechteste Lösung zu sein, da sie sich großer Beliebtheit bei Jung und Alt erfreut.. Damit unterstreicht dieser Bereich als eine der wenig übriggebliebenen naturbelassenen Freiflächen innerorts die Siedlungsstruktur unseres eher ländlich geprägten Ortes. Ob eine Nutzung als Freizeitsportfläche tatsächlich im Sinne der Anrainer wäre, bleibt offen)
Der SV04 Mölkau legte stattdessen unlängst das Augenmerk auf die Modernisierung seines Geländes an der Sommerfelder Straße - soweit möglich. Es ist jedoch absehbar, dass diese Lösung keinen dauerhaften Erfolg haben wird (da die Flächen schlussendlich begrenzt sind).
Daher war der Ortschaftsrat bestrebt, durch eine gänzlich neue Denkrichtung eine zukunftsgerichtete Sportstättenplanung anzustoßen und den Weg für die Entwicklung bedarfsgerechter neuer Flächen sowohl für Vereinssport als auch für die Allgemeinheit zu ebnen.
Der Ortschaftsrat hielt dafür die derzeitige private Landwirtschaftsfläche zwischen Knauerstraße und Engelsdorfer Straße oberhalb der sog. Buswendeschleife für durchaus geeignet,
| Die Verwaltung hat dazu folgenden Standpunkt: | |
| „1. | Die neue Sportfläche an der Albrechtshainer Straße wird gemäß Beschlusslage im Bestand geprüft, ob und wie eine Entwicklung zu einer frei zugänglichen, öffentlichen Sportfläche erfolgen kann. |
| 2. | Die Sportplatzanlage Mölkau an der Sommerfelder Straße erhält weiterhin hohe Priorität bei der kommunalen Investitionsförderung für Maßnahmen, die die Aufnahmekapazität des Sportvereins Mölkau 04 e. V. erhöhen. |
| 3. | Stadtverwaltung, Ortschaftsrat und Verein prüfen beim Bekanntwerden geeigneter Flächen in Mölkau deren Verwendungsfähigkeit für den Vereinssport. |
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| (…) |
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| Bebaubare, für Fußballplätze ausreichend große Flächen, sind im Ortteil momentan nicht bekannt.“ |
Der Ortschaftsrat lehnt den Standpunkt der Verwaltung einstimmig ab, da er nicht auf den Antrag als solches eingeht. Dass städtische Flächen im Ortsgebiet für dieses Vorhaben nicht vorhanden sind, ist bekannt. Genau deshalb hat der Ortschaftsrat Möglichkeiten ausgelotet und bereits Gespräche mit dem Eigentümer der anvisierten Fläche geführt. Darüber hinaus wurden Umwelt- und Sportbürgerneister Rosenthal sowie der Sportausschuss über die Pläne bereits damals schon informiert.
Der Antrag des OR wird unverändert beibehalten.
Der Antrag lautete, entlang der Karl-Friedrich-Straße Richtung Holzhausen (rechte Seite) und zwischen Abzweig Karl-Friedrich-Straße Richtung Adolf-Koppe-Straße Alleebäume und/ oder Gehölzstreifen zu pflanzen.
Die zu bepflanzenden Flächen sind in Privatbesitz. Aus Gesprächen zwischen OR und Eigentümer war eine generelle Bereitschaft zum Flächenverkauf erkennbar.
Die Verwaltung lehnt den Antrag aufgrund der Nichtverfügbarkeit von öffentlichen Flächen ab.
„Das Anliegen, eine Allee entlang der Karl-Friedrich-Straße durch Anpflanzung einer weiteren Baumreihe zu entwickeln, ist verständlich. Das Feldgrundstück endet jedoch direkt neben der Fahrbahn, so dass die Baumreihe nicht realisiert werden kann.
In den Jahren 2010/2011 wurde durch das Verkehrs- und Tiefbauamt ein straßenbegleitender Rad-/Gehweg zwischen des Ortslagen Mölkau und Holzhausen gebaut und eine Baumreihe gepflanzt. Für dieses Vorhaben hat die Stadt Leipzig bereits Grunderwerb einer ebenfalls landwirtschaftlich genutzten Fläche getätigt. Ein erneuter Grunderwerb eines Feldstreifens ist nicht vorgesehen. Einer Pflanzung auf privatem Grund kann grundsätzlich nicht entsprochen werden.
Auch südlich der Adolf-Koppe-Straße stehen keine städtischen Flächen für Baumpflanzungen zur Verfügung.“
Der Verwaltungstandpunkt wird einstimmig abgelehnt. Der Antrag wurde dahingehend geändert, den Grunderwerb eines Feldstreifens der privaten landwirtschaftlichen Fläche zu planen und durchzuführen. Zu deutsch: Gemeinsam mit den Eigentümern der benötigten Flächen prüfen, zu welchen Konditionen sie einem Flächenverkauf-/tausch zustimmen würden.
Für die Ratsversammlung am 13.12., zu der das Thema auf der Tagesordnung stand, hatten die Grünen einen ähnlich lautenden Änderungsantrag kurzfristig eingereicht:
„Es werden Gespräche mit dem Eigentümer der Grundstücke (…) aufgenommen um dort Alleebäume und/ oder Gehölzstreifen zu pflanzen. Nach den Gesprächen wird eine Bepflanzung geprüft. Die Ergebnisse sind dem Ortschaftsrat bis zum 2. Quartal 2024 bekannt zu geben.“
Diesem Antrag wurde letztlich im Stadtrat mehrheitlich zugestimmt.
Der Antrag sah vor, für die Aufforstung bzw. Ergänzung des vorhandenen Grünzugs entlang der Bachläufe des Hohen Grabens und Teile der Östlichen Rietzschke auf dem Ortsgebiet Mölkau 20T € bereitzustellten.
Die Verwaltung erklärt dazu, dass Gehölzpflanzungen am Hohen Graben und der Östlichen Rietzschke Bestandteil von Planungsprojekten zur Gewässerentwicklung sind:
„Das Amt für Stadtgrün und Gewässer als zuständiger Gewässerunterhaltungslastträger begrüßt den Antrag zur Pflanzung von Gewässerbäumen in Mölkau. Sowohl am Hohen Graben als auch an der Östlichen Rietzschke sind derzeit Planungen beauftragt, die auch die Pflanzungen von Gehölzen an den Gewässern beinhalten.
Am Hohen Graben zwischen der Baalsdorfer Siedlung in Baalsdorf und dem Mündungsbereich in die Östliche Rietzschke in Mölkau ist die Einrichtung eines Gewässerentwicklungskorridores vorgesehen. Dabei soll durch die Entwicklung typischer Ufervegetation, das Anlegen eines Uferstreifens und die
Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen der ökologische Zustand verbessert werden. Aufgrund dieser Planung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollte eine Bepflanzung der Uferbereiche in diesem Abschnitt erst nach Vorliegen der Gewässerentwicklungsplanung umgesetzt werden. Die Planung befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung, ein Abschluss der Planungsphase ist für 2023 vorgesehen. Eine vorgezogene Baumbepflanzung könnte mit der geplanten Umsetzung der WRRL kollidieren.
Gleiches gilt für einen Abschnitt der Östlichen Rietzschke südlich der Engeldorfer Straße / nordwestlich des Mölkauer Wäldchens in Mölkau. Hier sollen Maßnahmen des Hochwasserschutzes mit Maßnahmen der naturnahen Gewässerentwicklung verknüpft werden. Dies umfasst auch die Pflanzung von Ufergehölzen. Hier befindet sich die Machbarkeitsstudie derzeit in der Fertigstellung und soll zeitnah als HOAI-Planung fortgeführt werden. Eine vorgezogene Baumbepflanzung könnte hier ebenfalls mit der Planung kollidieren.
Realisierungs- / Zeithorizont
2023/24 – Beginn bzw. Fortführung der HOAI-Planungen.
2025 – Umsetzung der Pflanzungen, bei entsprechendem Planungstand, möglich.“
Der OR schließt sich daher der Verwaltungsmeinung einstimmig an.
Der durch Trockenheit zugrunde gegangene Feenwald zwischen Pommernstraße, Zweinaundorfer Straße. Rückseite "Sommerpark" und KGA "Neues Leben" wird neu angelegt und bepflanzt.
Dazu die Verwaltung:
„Der sogenannte „Feenwald“ (Forstabteilung 212b0) hat eine Größe von 11,5 ha und ist bestockt mit Bergahorn, gemeiner Hainbuche, Esche und Blaufichte als gepflanzte Baumarten. Er wurde im Zuge eines Aufforstungsprogrammes des Rates des Bezirkes Leipzig vom Ende der 1970er bis Anfang der 1980er Jahre angelegt.
Hinzu kommen gemeine Birke, Robinie etc. als natürlich angesamte Baumarten. Durch die extrem trockenen Sommer der Jahre 2018 - 2020 und 2022 ist es zu massiven Ausfällen bei den meisten Baumarten des Oberstandes, insbesondere bei gemeiner Esche durch das Eschentriebsterben sowie bei Bergahorn durch die Rußrindenkrankheit, gekommen.
Der Bestand ist jedoch bereits zu großen Teilen durch Naturverjüngung der verschiedenen Baumarten im Unterstand geprägt, welche unbedingt genutzt und weiterzuentwickeln sind.
Die Beräumung einer Fläche dieser Größenordnung ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll; zudem ist das Risiko einer Neuanlage im Zuge des Klimawandels nicht abschätzbar. Es ist daher fachlich begründet, die natürlich zur Verfügung gestellten Ressourcen zu nutzen, was eine spätere Anlage eines Weges nicht ausschließt.
Eine Entwicklung ähnlich des benachbarten urbanen Waldes wird aus fachlichen Gründen abgelehnt.“
Dem VSP wird einstimmig zugestimmt
Der Antrag bezog sich auf das Anlegen von Parktaschen für Kurzzeitparken in der Sommerfelder Straße gegenüber dem Steinel-Gebäude.
Dazu die Verwaltung:
„Für das unbebaute Grundstück auf der westlichen Seite der Sommerfelder Straße bis zur Rosenbaumstraße befindet sich der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 424 „Handels- und Dienstleistungsforum Mölkau-Mitte“ in Aufstellung. Hierzu fand im Juni 2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf Basis des Beschlusses der DB OBM statt (VII-DS-08148).
Im Zuge der nun folgenden Erarbeitung des B-Plan-Entwurfs werden mit der konkreten Planung zur Erschließung des Vorhabens auch die Gestaltung und notwendigen baulichen Änderungen im angrenzenden öffentlichen Straßenraum untersucht, wozu auch Betrachtungen zum ruhenden Verkehr gehören. Die Gestaltung und Nutzung der Fläche auf die sich der Antrag bezieht, kann daher nur im Rahmen dieses B-Plans entschieden und realisiert werden.
Im Entwurf des B-Plans ist bereits ausgeführt: ‘Die Zufahrt zum Markt erfolgt direkt von der Sommerfelder Straße. In diesem Bereich sollen auch die erforderlichen Kundenstellplätze entstehen, die durch Grünstreifen mit Baum- und Strauchpflanzungen gefasst und gegliedert werden.’ Sowie: ‘Mit Realisierung des Vorhabens soll an der Sommerfelder Straße ein Fußweg hergestellt werden. Damit das Mölkauer Forum gut und sicher erreicht werden kann, soll ein Überweg an der Sommerfelder Straße entstehen. Über dessen Lage und Ausgestaltung soll im weiteren Verfahren entschieden werden.’ “
In der Zwischenzeit hat sich auch die Notwendigkeit von Kunden-Kurzzeitparkflächen aufgrund von Umzug/Schließung diverser Dienstleister relativiert. Mehrheitlich wird daher dem VSP zugestimmt.
Im Antrag ging es darum, die Straßeneinfahrt neben der Feuerwache als Zufahrt zu den nebengelassen der FF Mölkau, zum angrenzenden Garagenhof und zur KITA Zwergenland (Rückseite) sowie als Zugang zum Spielplatz Schulstraße grundhaft inkl. Infrastruktur auszubauen.
Eine derartig umfangreiche Maßnahme sieht die Stadt kurzfristig derzeit hier nicht.
Zwar weist die vorhandene ungebundene Fahrbahndecke vereinzelt Unebenheiten auf, diese werden jedoch in regelmäßigen Abständen durch die Straßenunterhaltung ausgebessert.
„Für eine langfristige Verbesserung des Straßenzustandes wird ein grundhafter Ausbau der Straße einschließlich geordneter Entwässerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung nötig.
Eine zeitliche Einordnung der Maßnahme liegt aktuell nicht vor. Die Abarbeitung aller Maßnahmen erfolgt in Abhängigkeit der Priorisierung in der „Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig – Rahmenplan zur Umsetzung“. Die Verwaltung prüft die Einordnung der Maßnahme im Zuge der aktuell stattfindenden Überarbeitung und Fortschreibung des Rahmenplans.
Bis zur Abarbeitung der Maßnahme wird die Zuwegung im Rahmen turnusmäßiger Straßenkontrollen überwacht sowie bei Erfordernis bauartbedingte Schadstellen beseitigt.“
Dem VSP wird einstimmig zugestimmt.
Hierbei ging es um die Initiierung der Vor- und Ausführungsplanungen für eine grundlegende Instandsetzung der Fahrbahn und der Fußwege der Karl-Friedrich-Straße von Gottschalkstraße bis Ortsausgang Mölkau.
Die Verwaltung bezieht wie folgt dazu Position:
„Die Karl-Friedrich-Straße im Abschnitt von Adolf-Koppe-Straße bis Gottschalkstraße ist im Rahmen der „Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig – Rahmenplan zur Umsetzung“ im Deckenbauprogramm eingeordnet. Dort wird die Maßnahme entsprechend priorisiert.
Die Leipziger Wasserwerke planen im genannten Abschnitt die Veränderung des Entwässerungssystems um regelkonforme bauliche und hydraulische Verhältnisse zu schaffen. Die Leistungen bedingen einen umfassenden Eingriff in den Straßenraum. Das Straßenbauvorhaben erfolgt in zeitlicher Koordination mit den Leipziger Wasserwerken. Im Zuge der Planung der Verkehrsanlagen werden alle Verkehrsteilnehmenden, u. a. Radfahrende, berücksichtigt.
Die finanziellen Mittel für die Vor- und Ausführungsplanung werden im Haushaltsjahr 2025/2026 in der Haushaltsstelle zum Deckenbauprogramm angemeldet.
Mit der Fertigstellung der Entwurfsplanung ist ab 2025 zu rechnen.“
Dem VSP wird einstimmig zugestimmt
Ziel des Antrages war der Planungsbeginn für eine grundlegende Instandsetzung der Fahrbahn der Gutberletstraße.
Dazu der Verwaltungsstandpunkt:
„Die Gutberletstraße besitzt an der Einmündung zur Werkstättenstraße bis zur Zufahrt eines Gewerbeunternehmens (ca. 150 m) eine Asphalt- sowie im weiteren Verlauf (ca. 650 m) bis zur Engelsdorfer Straße eine Kleinpflasterdecke. Die Straßenoberfläche des Kleinpflasters ist gekennzeichnet von Unebenheiten, die durch die Straßenunterhaltung mit Asphaltbelag ausgebessert wurden. Der Zustand der Straße, in Verbindung mit der Nutzung durch Schwerverkehr angrenzender Unternehmen sowie dem ÖPNV, erfordert perspektivisch einen grundhaften Ausbau der Straße.
Die Abarbeitung aller Verkehrsbaumaßnahmen erfolgt in Abhängigkeit ihrer Priorisierung im Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie. Da für die Gutberletstraße bisher keine Einordnung einer Priorität vorliegt, erfolgt diese im Zuge der aktuell stattfindenden Überarbeitung und Fortschreibung des Rahmenplans. Die Haushaltsmittel für die Planung werden entsprechen der zeitlichen Einordnung der Realisierung im Vorlauf in der Anmeldung für den Haushalt berücksichtigt.
Eine Einordnung bereits jetzt, ist, auch nach nochmaliger Prüfung auf Grund der Verweisung, nicht möglich, da Planungsmittel und -kapazitäten für die bestätigt prioritären und dringenden Maßnahmen ausgelastet sind.“
Dem VSP wird einstimmig zugestimmt
Freischnitt Gastrasse
Der hiesige Gasnetzbetreiber plant, aus Sicherheitsgründen die unser Ortsgebiet durchlaufende Gastrasse freizuschneiden. Betroffen davon ist der Bereich ab Gasverteilerstation am Eingang zum Gut (ggü. Pennymarkt) entlang des Versorgungsweges Richtung Engelsdorfer Straße und Weiterführung parallel zur Östlichen Rietzschke Richtung Spielplatz.
Über der Trasse konnte sich mangels Pflege über die Jahre ein Gehölzstreifen frei entwickeln. Am sog. Koppelweg zwischen Spielplatz und Gutswald sorgte dies bekanntermaßen dafür, dass sich der einstige Weg hinter der Einzäunung stetig weiter auf die Wiese verlagerte und heute durch Sträucher hindurch nur noch zu erahnen ist. Im Zuge des Freischneidens der Gastrasse wäre das die Möglichkeit, den einstigen Weg entlang der Koppel (daher „Koppelweg“) wiederherzustellen. OV Dietze hat bereits dazu erste Gespräche geführt. Die weiteren Entwicklungen dazu hängen im Wesentlichen von den zuständigen Ämtern ab, da sich der Bereich entlang des Landschaftsschutzgebietes erstreckt.
Beschädigungen Ratssaal
OR Rümmler berichtet von einer Ortsbegehung in ehem. Gemeindeamt mit der für kommunales Eigentum zuständigen Konservatorin des Amtes für Denkmalpflege. Die Begehung erfolgte, nachdem das Liegenschaftsamt im seiner Auffassung nach denkmalgeschützten und im Art Deco - Stil gestalteten Ratssaal erhebliche Beschädigungen an der Wand feststellte – verursacht durch den Ortschaftsrat selbst. Dabei handelte es sich um ein mit Nadeln an der Tapete geheftetes großes Luftbild sowie einen Monitor mit Wandhalterung. Laut Liegenschaftsamt würden für die Reparatur gemäß Kostenvoranschlag mehr als 4T € fällig sein. Die neue Art Deco -Tapete sei bereits gekauft worden.
Die Konservatorin konnte eine Denkmalschutzvorgabe für den Ratsaal sowie andere Räumlichkeiten nicht bestätigen. Der vorgefundene Zustand (inklusive der vorhandenen Tapeten) wurde ihrerseits insgesamt weder als denkmalgerecht hergerichtet wahrgenommen noch konnte sie einen Art Deco-Stil tatsächlich erkennen. Der zu einem Elefanten stilisierte corpus delicti war somit nichts weiter als eine Mücke an einer vermutlich einst willkürlich gewählten Wandbekleidung, sorgte jedoch für jede Menge Aktenpapier, unnötige Beschaffungs- und Personalkosten sowie Kopfschütteln.
Warum sich das Liegenschaftsamt derart verstiegen hat, blieb bisher unklar.
Vergabe restlicher Brauchtumsmittel 2023
Es steht noch ein Rest von ca. 1100 € für 2023 zur Verfügung.
Nach Beratung werden der Katzenpension Mölkau für Tierarztkosten 300 € zugesprochen.
Die restlichen ca. 800 € werden vom Ortschaftsrat intern für die Bürotätigkeit sowie vorrangig für die Ausgestaltung des Neujahrsemfanges mit Blumen, Präsenten usw. am 26.01.24 verwendet.
Das ausführliche Protokoll ist unter ratsinformation.leipzig.de nachzulesen.
Die nächste OR-Sitzung findet am Dienstag, den 16.01.2024, statt.
Details dazu entnehmen Sie bitte den Aushängen am Gemeindeamt, den Mitteilungen des Leipziger Amtsblattes oder den Internetseiten der Stadt Leipzig.