In Ausgabe 10 des Mölkauer Gemeindeblattes vom 2. Oktober 2025 standen das Thema Abfall und nicht entleerte Tonnen wegen zu enger Straßen bei den „Monatsgrüßen“ im Vordergrund. Nachdem der Betriebsleiter der Stadtreinigung Leipzig im Ortschaftsrat über die Gefahren aufgeklärt hat, die von Abfallsammelfahrzeugen in engen Straßen ausgehen, möchten wir in dieser Ausgabe die Pflichten der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Laubentsorgung und dem Winterdienst in den Vordergrund stellen.
Mit dem Herbst beginnt die malerische Zeit des Laubfalls - eine Augenweide, doch zugleich eine Verantwortung für uns alle. Oftmals gibt es Unsicherheiten bei der Frage, wer für die Beseitigung und Entsorgung der Blätter auf Gehwegen und Straßen zuständig ist. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Wer muss welches Laub entsorgen?
| • | Grundstückseigentümer sowie beauftragte Dritte wie z.B. Hausmeisterdienste: Laubbeseitigung auf privaten Grundstücken (z.B. Innenhöfe von Mietshäusern) und auf Straßen bzw. Gehwegen, bei denen die Reinigungspflicht laut aktuell gültiger Straßenreinigungssatzung durch die Stadt Leipzig auf die Eigentümer übertragen sind. (Nachzulesen auf der Webseite https://stadtreinigung-leipzig.de/wir-kommen-zu-ihnen/strassenreinigung ) |
| • | Die Stadtreinigung Leipzig: Laubbeseitigung auf die von der Stadt Leipzig zu reinigenden öffentlichen Fahrbahnen und Gehwegen gemäß aktuell gültiger Straßenreinigungssatzung sowie Grünanlagen, Parks, Stadtplätzen sowie Spielplätzen. |
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| Nach dem Reinigen stellen Sie sich vielleicht die Frage, wo Sie das Laub entsorgen können. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: | |
Wohin mit dem Laub?
Bitte entsorgen Sie Laub von privaten Grundstücken und Gehwegen keinesfalls im öffentlichen Verkehrsraum. Dies wäre eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Anliegerpflichten im Winter
Ist die Laubsaison vorbei, steht der Winter vor der Tür. Das kalte Wetter kommt einher mit Schneefall, vereisten Straßen und Gehwegen. Auch hier gibt es oft Unsicherheiten, zu welchen Aufgaben die Anlieger verpflichtet sind. Aufschluss darüber gibt die Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig.
Die Winterdienstpflicht für Gehwege und gemeinsame Geh-Rad-Wege hat die Stadt Leipzig auf die Anliegerinnen und Anlieger übertragen.
Das bedeutet:
Bitte achten Sie darauf, an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen Zugänge zur Fahrbahn zu schaffen und alle 5 Meter einen schaufelbreiten Abstand in den Schneewällen zu belassen (zum Ablaufen des Tauwassers).
Falls in dem zu räumenden Bereich eine Haltestelle von öffentlichen Verkehrsmitteln steht, müssen Anliegerinnen und Anlieger den Haltestellenbereich in der Länge der Haltestelle ab Bordsteinkante und Wege zu den angrenzenden Gehwegflächen beräumen.
Außerdem ist sicherzustellen, dass Fußgängerinnen und Fußgänger durch beräumte Ein- und Ausstiegsbereiche gefahrlos in die Busse und Bahnen gelangen.
Achten Sie auch darauf, dass die Bereitstellplätze für Abfallbehälter gut erreichbar sind und Hydranten zugänglich sind.
Nachzulesen sind diese Vorgaben in der Winterdienstsatzung. Fragen zum kommunalen Winterdienst beantwortet auch das ServiceTeam der Stadtreinigung Leipzig (0341 6571-111 oder per E-Mail an serviceteam@srleipzig.de ).