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Mölkauer Gemeindeblatt
Ausgabe 12/2023
Aus dem Ortschaftsrat
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Rückblick auf die November-Sitzung

Die November-Sitzung erfreute sich diesmal regem Zulauf. Neben zahlreichen Einwohnern fanden sich unter den Anwesenden auch der Leiter des Amtes für Umweltschutz, Peter Wasem sowie Philipp Körner vom Amt für Abfall-/Bodenschutz-/Naturschutzrecht. Deren Informierten über umweltrechtliche Sachstände zu Liegenschaften im Mölkauer Ortsgebiet nahmen einen Großteil der Sitzungszeit in Anspruch.

Informationen der Umweltbehörde

Altlasten Gutberletstraße und Mühlweg - Stand und neue Nutzungen

ehem. Mitteldeutsche Chemiehandels GmbH

Nach bisherigen Erkenntnissen sind keine Trinkwasserzonen verunreinigt, die Untersuchungen sind hier jedoch noch nicht abgeschlossen.

Lacufa-Lösungsmitteltanklager

Lt. Aussage Hrn. Körners wurde eine erhebliche, jedoch lokal begrenzte Grundwasserbelastung festgestellt. Die Beobachtung/Messung wird daher noch bis Ende 2024 anhalten und über weitere Maßnahmen danach entschieden. Messungen rund um das Lacufa-Gelände ergaben keine überhöhte bzw. gefährliche Belastung. Dennoch gibt es seitens der Stadt Leipzig Bestrebungen, das Areal einer zukünftigen Nutzung zuzuführen. In dieser ist jedoch aufgrund der unzulässigen Grenzwerte keine Wohnbebauung vorgesehen. Angedacht ist stattdessen eine gewerbliche Nutzung. Das Amt für Wirtschaftsförderung hat sich demnach bereits schon erkundigt. OV Dietze bat um Übermittlung der bisherigen Messergebnisse.

Hintergrund:

Zwischen 1928 bis 1989 waren auf dem circa 5.000 Quadratmeter großen Areal Chemikalien umgeschlagen und in unterirdischen Behältern mit einem Gesamtfassungsvermögen von ca. 200.000 Litern aufbewahrt worden. Die Anlieferung erfolgte über ein eigenes Anschlussgleis. Wurden zunächst durch die damalige Ölhag AG Vergaserkraftstoffe gelagert, nutzte ab 1947 der VEB Lack- und Farbfabrik Mölkau das Gelände zur Speicherung von Farbverdünnungen und Lösungsmitteln.

Während der langen Nutzungshistorie sind durch unsachgemäße Handhabung erhebliche Schadstoffmengen in den Untergrund gelangt. Gesundheits- und umweltgefährdende Kohlenwasserstoffe, in konkretem Fall so genannte BTEX und Chlorbenzol, wurden durch mehrere Erkundungen in stark erhöhten Konzentrationen im Boden und Grundwasser nachgewiesen. Mit dem Grundwasserstrom gelangten sie auch über die Grundstücksgrenzen hinaus.

Aufgrund des Handlungsdrucks – gestützt durch eine entsprechende Anordnung der zuständigen Landesdirektion Sachsen wurde ab Juli 2019 mit der Sanierung des Geländes begonnen. Oberstes Ziel war es, weitere Schadstoffeinträge in das Grundwasser zu unterbinden.

Bereits im Vorfeld war der Abbruch der baufälligen Gebäudesubstanz vorgenommen worden. Zur Unterbindung des Schadstoffnachschubes wurde in einem ersten Schritt der noch wirksame Quellbereich am Standort im Mühlweg 2 saniert. Dazu werden die Tankbehälter entfernt und der umliegende Boden auf einer Fläche von circa 550 Quadratmeter und bis zu fünf Metern Tiefe ausgetauscht.

Die Bauarbeiten wurden Ende 2019 abgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass während des viermonatigen Baugeschehens ca. 80% des gesamten Schadstoffinventars gefasst und ordnungsgemäß entsorgt werden konnten. Nach Beendigung wurde für das Grundwasser ein Überwachungszeitraum von fünf Jahren definiert. Bereits damals prognostizierte Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal, dass „ein schadstofffreier Standort in absehbarer Zeit und mit verhältnismäßigem Mitteleinsatz nicht herzustellen sein wird.“

Die Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen wurden mit insgesamt 80 Prozent der Gesamtkosten von rund zwei Millionen Euro vom Freistaat Sachsen refinanziert. In der Vergangenheit hatten komplizierte Eigentums- und Rechtsnachfolgerverhältnisse eine effektive Altlastensanierung verhindert.

Schrottplatz/Autofriedhof Am Bahndamm - Kontaminierung des Bodens nach Brand

Vielen Einwohnern ist der Brand auf dem Gelände am Ende der Straße „Am Bahndamm“ noch gut in Erinnerung. Am Ostersonntag 2019 stand eine schwarze Rauchsäule weithin sichtbar über dem Gelände. Unrat, ein Überseecontainer und zahlreiche Schrottautos brannten. Nach Feuerwehr-Angaben wurde damals auf 100 mal 150 Metern (das entspricht dem gesamten Grundstück) mit Schaum gelöscht. Selbstentzündung galt als Brandursache.

Seither liegt das Gelände brach und verwildert zusehend. Eine Beseitigung der (Umwelt-)Schäden nach dem Brand sowie eine ordnungsgemäße Verwertung der Kühlschränke, Fernsehgeräte sowie mit Alt-Schmierstoffen befüllten Schrottautos ist seitens des Eigentümers nicht erfolgt.

Herr Wasem resümierte, dass das Verfahren zur Räumung des Geländes schwierig und langwierig sei. Zwar erging eine Räumungsverfügung, aber zwischenzeitlich wechselten die Eigentümer. Die Verfügung sei dennoch weiterhin gültig. Eine Information zum derzeitigen Grundstücksbesitzer war Herrn Wasem nicht zu entlocken. Der aktuelle Sachstand soll dem OR Mölkau noch mitgeteilt werden.

Verunreinigung des Grundwassers auf STEINEL-Gelände (ehem. Triumphator-Werke)

Auch hier bittet der OR Mölkau um den Stand der Grundwasseruntersuchungen.

Baumfällungen (Eichen) in der Gutberletstraße

Auf einem Gelände an der Gutberletstraße wurde festgestellt, dass großflächig Baumfällungen stattgefunden haben. Auf Nachfrage seitens des Ortschaftsrates bei der Stadt Leipzig konnte die Frage, wer und zu welchem Zweck dies vorgenommen hat, nicht beantwortet werden. Das zuständige Bauordnungsamt, Umweltamt sowie Stadtordnungsamt sind eingeschaltet, um den Sachverhalt aufzuklären und ggfs. Maßnahmen zu ergreifen.

Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße (STEINEL-Gelände)

Der OR weist auf das große öffentliche Interesse an der Errichtung eines Nahversorgers auf dieser Freifläche hin. Unverständlich sei insbesondere die extrem lange Verfahrensdauer von nunmehr 10 Jahren und die ungeklärte Problematik der drei noch auf der Fläche verbliebenen, teils kranken und abgestorbenen, jedoch von der Naturschutzbehörde – gedeckt durch ein Sachverständigengutachten - als Biotop deklarierten Bäume (vgl. Gemeindeblatt 06/2023). Ein „besonders schönes“ Exemplar grenzt direkt an den (Fuß-)Verkehrsbereich der Sommerfelder Straße und stellt mittlerweile eine Gefährdung für Passanten dar.

Herr Wasem verweist bzgl. der Gefährdungslage auf ein notwendiges Gutachten zur Verkehrssicherheit, welches der Eigentümer beibringen müsste, um eine Fällung des Restbaumes zu beantragen. Unter den Anwesenden herrschte dazu großes Unverständnis. Mit Blick auf den vorgenannten Punkt der unbekannten Fällung dutzender gesunder Bäume bleibt die Frage offen, ob hier nicht mit städtischen Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Kleinteilige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsproblematik

Wie immer wieder berichtet, verkehren täglich bis zu 20.000 Kfz auf Engelsdorfer/Paunsdorfer und Sommerfelder Straße, so dass ein vernünftiger, gefahrenfreier Radverkehr praktisch unmöglich ist. Viele Radfahrer weichen daher – verbotenerweise - auf den Fußweg aus. Nicht wenige verhalten sich hier noch dazu rücksichtslos ggü. Fußgängern.

Entlastungen durch kleine Direktverbindungen wie z. B. Schaffung einer Radwegverbindung von Paunsdorfer Straße Richtung Baalsdorf (über August-Knauer-Straße – Engelsdorfer Straße - Querung der Rietzschke (Brücke) - Spielplatz Schulstraße - Fasanenweg – Gutspark) seien deshalb sehr dringlich. Der Ortschaftsrat hat durch Unterstützung insbesondere der Initiative pro Mölkau hier bereits einige Wege fahrtüchtig/begehbar gemacht. Beim Teilstück Engelsdorfer Straße – Spielplatz Schulstraße ist jedoch seit knapp 2 Jahren ein Verfahren wegen Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet inkl. Rückbauanordnung anhängig.

Herr Wasem traf zur Problematik dieses Wegebaus im Landschaftsschutzgebiet und der gewünschten Errichtung einer Brücke über die Rietzschke aufgrund des laufenden Verfahrens keine Aussage. Zudem bestünde kein Bedarf, da lt. Auskunft des Verkehrs- und Tiefbauamtes (VTA) in diesem Bereich der Engelsdorfer Straße kein Unfallschwerpunkt erkennbar sei.

Herr Körner ergänzte, dass vor einem möglichen Eingriff in den Naturhaushalt eine Abwägung erforderlich sei, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliege und - im konkreten Fall - ob eine Radwegeverbindung als notwendig angesehen werden kann.

Da dem VTA keine Statistik bekannt ist, schlug OV Dietze die Errichtung einer provisorischen Brücke über die Rietzschke in Eigenregie vor, um dadurch die Nutzerfrequenz mittels Zählung vornehmen zu können.

Herr Wasem lenkte daraufhin ein, dass das Umweltamt natürlich keinen Verhinderungsnaturschutz betreiben möchte. Daher wäre der Vorschlag anhand eines vorzulegenden Konzeptes, welches die Naturschutzbelange berücksichtigen müsse, zu prüfen. Die Sicherheit der Nutzer müsse ebenfalls gegeben sein.

Herr Körner fügte hinzu, dass eine Güterabwägung mit dem VTA ergeben müsse, dass eine Brücke - und damit auch die entsprechende Zuwegung von der Engelsdorfer Straße aus - benötigt wird.

Der o.g. Verweis von OV Dietze, dass der vom OR wiederhergestellte Weg direkt an der Giebelseite des Gebäudes Engelsdorfer Straße 140 seit Jahrzehnten für die Bewirtschaftung des angrenzenden Feldes benutzt wurde, veranlasste Herrn Körner zur weiteren Prüfung und eventuellen Berücksichtigung bzgl. des laufenden Ordnungsstrafverfahrens.

Bürgeranfragen

Unter anderem wurde nach dem Fertigstellungstermin der Baustelle Zweinaundorfer Straße zwischen Penny-Markt und Kelbestraße gefragt.

Die Gesamtmaßnahme hat sich wegen Problemen mit schlechtem Baugrund und der deshalb nicht mehr möglichen Entwässerung in die Östl. Rietzschke verzögert. Einen festen Termin gibt es noch nicht, mit Bauende wird voraussichtlich Ende des Jahres gerechnet.

Eine weitere Anfrage kritisierte die Bebauung im Gewerbegebiet „Sommerpark“ (Zweinaundorfer/Sommerfelder Straße) und fehlende Begrünung der freien Flächen. OV Dietze antwortete, dass lt. Aussage des Bauherrn die Begrünung nach Abschluss aller Hochbauarbeiten erfolgen soll. Dazu wird der OR Mölkau eine Anfrage zur Umsetzung des B-Plans sowie zu Zeitplan und Umfang der Begrünung an die Stadt Leipzig stellen.

Weitere nennenswerte Themen waren

Informationsvorlage -Nr. VII-DS-09001„Kofinanzierung der Ortsteilblätter und Anpassung der Geschäftsausgaben für Ortschaftsräte – Information zur Kenntnis

Die Ortsteilblätter besitzen eine hohe Akzeptanz vor Ort und dienen u.a. als Mittel der Bekanntgabe von Tagesordnungen der jeweiligen OR-Sitzungen sowie von kulturellen Ereignissen im Ortsteil u.v.m., die aufgrund begrenzter Kapazitäten im Amtsblatt der Stadt Leipzig nicht bzw. nicht ausreichend abgebildet werden können. Die Popularität der Ortsteilblätter zeigt sich auch in der aktuellen Ortschaftsbefragung, in der die lokalen Ortsteilblätter bei den Kriterien Bekanntheit und Relevanz besser abschneiden als bspw. das Amtsblatt der Stadt Leipzig. Daher liegt eine Fortführung und ausreichende Kofinanzierung im Rahmen der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Interesse der Stadt Leipzig. Die sog. Druckkostenzuschüsse sind mit den jeweiligen Verlegern geregelt und werden in dieser Vorlage anhand der Preiserhöhungen der Verlagshäuser entsprechend definiert.

Das Gemeindeblatt Mölkau wird durch die LINUS WITTICH Medien KG aus Herzberg produziert. Bei einer monatlichen Auflage von 3511 Exemplaren, verteilt auf 2994 Haushalte (Stand 2023) beträgt der Druckkostenzuschuss der Stadt Leipzig 446,74 €/Jahr. Der Verlag betreibt ein umfangreiches Portfolio an Gemeinde- und Amtsblättern in ganz Deutschland und publiziert u.a. auch den Holzhäuser (Mitteilungsblatt Holzhausen). Das Unternehmen finanziert sich hauptsächlich aus Werbung, wobei der lokale Inhalt durch die jeweiligen Ortschaften selbst erstellt wird.

Die Vorlage wird einstimmig zur Kenntnis genommen

Beschlussvorlage-Nr. VII-DS-08044 „Gesamtkonzeption Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig“: Teil 1 „Ausschreibungskriterien und Regeln zur Bereitstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen der Stadt Leipzig

Die Vorlage regelt zunächst das Bieterverfahren und den anzuwendenden Kriteriensatz für die Bereitstellung kommunaler landwirtschaftlicher Nutzflächen ab dem Pachtjahr 2024/2025 (Pachtjahreszeitraum jeweils 01.10. - 30.09.). Insgesamt kommen 17 Wirtschaftlichkeits-, Nachhaltigkeitskriterien sowie Kriterien des kommunalen Nutzwertes zur Anwendung, um die Verpachtung städtischer Anbauflächen an Bieter/innen der biologischen, der solidarisch-ökologischen und der konventionellen Landwirtschaft einheitlich zu regeln. Eine Verpachtung nach Höchstgebot ist dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Die Höhe des zu entrichtenden Pachtzinses wird im Vorfeld flächenspezifisch als Pflichtkriterium festgesetzt.

Die jährlichen Pachtlose/Tranchen werden nach Flächenverfügbarkeit bzw. Vertragsfreiheit und die jeweiligen Flächenlose auf Grundlage der zukünftig geplanten Bewirtschaftung (biologisch, konventionell bzw. Umstellungsphase von konventionell auf biologisch), der Belegenheit und der Zuwegung gebildet. Zur Bildung der jährlichen Pacht- und Flächenlose soll ein landwirtschaftliches Sachverständigengremium eingesetzt werden.

Erhalt, Pflege und Förderung der kommunalen Landwirtschaft stellen eine komplexe, verwaltungsübergreifende Gemeinschaftsaufgabe dar. Vor diesem Hintergrund bildet der vorliegende Verpachtungs- und Vermarktungsansatz den ersten Teil der künftigen Gesamtkonzeption „Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig“. In weiteren, derzeit in Erarbeitung befindlichen Teilkonzepten sollen die strategischen Nutzungskonkurrenzen im Außenbereich, die Einrichtung eines kommunalen Modelllandwirtschaftsbetriebs und die Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten geregelt werden.

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

Antrag - VII-A-08733 und Verwaltungsstandpunkt-Nr. VII-A-08733-VSP-01 „Schadensbegrenzung: Keine Reduzierung der Abstandsregeln von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung!“

Anlass der Vorlage: Gemäß § 84 Abs. 4 und 5 SächsBO können Windenergieanlagen unter Unterschreitung des Mindestabstands von 1.000 m zur nächsten Wohnbebauung errichtet werden, wenn die betroffenen Gemeinden im Einvernehmen mit den Ortschaftsräten dieser Unterschreitung zustimmen. Mit dem Ursprungsantrag soll pauschal eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1.000 m zwischen vorhandener Wohnbebauung und neu zu errichtenden Windenergieanlagen im Stadtgebiet Leipzig verhindert werden.

Laut Auskunft der anwesenden Stadträtin Sigrun Seidel käme für ein solches Vorhaben im Stadtgebiet Leipzig nur eine Fläche im Ortsteil Knautkleeberg in Frage.

Dem Verwaltungsstandpunkt wird einstimmig zugestimmt mit.

OR-Anträge zum Doppelhaushalt 2023/24

Vertagt auf OR-Sitzung 05.12.2023.

Sonstiges

OR Sander informiert aus seinem Gespräch der Deutschen Bahn (DB NetzAG) zum Sachstand des Neubaus „Geithainer Brücke“. Die Planungen seien vorerst gestoppt worden, da jetzt in Höhe der Brücke ein 4-gleisiger Streckenausbau aller Voraussicht nach in Betracht gezogen wird.

Das ausführliche Protokoll ist unter ratsinformation.leipzig.de nachzulesen.

Die nächste OR-Sitzung findet am Dienstag, den 05.12.2023, statt.

Details dazu entnehmen Sie bitte den Aushängen am Gemeindeamt, den Mitteilungen des Leipziger Amtsblattes oder den Internetseiten der Stadt Leipzig.

Andy Wollschläger