Titel Logo
Mölkauer Gemeindeblatt
Ausgabe 2/2026
Aus dem Ortschaftsrat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ergänzende Richtlinie zur Vergabe der Brauchtumsmittel der Ortschaft Mölkau

Präambel

Grundlage für die Vergabe von Brauchtumsmittel ist die Regelung der Stadt Leipzig: „Brauchtumsmittel: Projektförderung in den Ortschaften“.

(www.leipzig.de/rathaus/stadtrat/ortschaftsraete/brauchtumsmittel#c287703)

Ergänzende Richtlinie

  • Die Einreichung der Anträge erfolgt beim Ortschaftsrat bis zum 28.02. jeden Jahres. Sollte dieser bereits vorher bei der Stadt abgegeben worden sein, ist er dennoch parallel dem Ortschaftsrat zur Abstimmung über die Zuteilungshöhe vorzulegen.

  • Die Anwesenheit des Antragstellers ist bei der Ortschaftsratssitzung im März erforderlich, um eine kurze Darstellung zu Zweck und Ziel des Antrages zu geben. Die Höhe des finanziellen Betrages ist durch plausible Angebote/Preisauskünfte zu untersetzen.

  • Nach der Ortschaftsratssitzung wird in einer nichtöffentlichen Sitzung über die Vergabehöhe der Brauchtumsmittel entschieden. Die Bewertung der Anträge erfolgt nach dem öffentlichen Nutzen für Mölkau sowie nach dem jeweiligen Vereinszweck. Die Bekanntgabe der vergebenen Brauchtumsmittel erfolgt in der darauffolgenden Sitzung.

  • Die Abrechnung der Brauchtumsmittel erfolgt danach direkt bei der Stadt Leipzig (laut oben genannter Regelung)

  • Bis zum 31.10. jeden Jahres geben die Zuwendungsempfänger eine Information an den Ortschaftsrat, ob die beantragten Mittel in dem jeweiligen Jahr verwendet werden oder ob es einen Restbetrag gibt. Dieser eventuelle Restbetrag wird in der Ortschaftsratssitzung im November ggf. an Antragsteller noch für das jeweilige Jahr vergeben.

  • Bis zur Februarsitzung (Folgejahr) des Ortschaftsrates geben alle Brauchtumsmittelempfänger einen kurzen Sachstandsbericht zum Einsatz/Erfolg der finanziellen Unterstützung. Ausgewählte Vereine können diesen Bericht in einem Artikel im Ortsblatt veröffentlichen.

  • Dieser Leitfaden für die Brauchtumsmittel der Ortschaft Mölkau tritt nach Beschlußfassung am 20.01.2026 und gilt ab dem Jahr 2026.