Themen der Februar-Sitzung waren im Wesentlichen:
Angefragt wurde – basierend auf dem Besuch des Leiters des Umweltamtes Hrn. Wasem in der November-Sitzung – der Stand zu den Messergebnissen hinsichtlich der Altlasten zw. Gutberletstr./Mühlstraße (vgl. auch Gemeindeblatt 12/2023). OV Dietze verwies dazu auf die Infos aus genannter Sitzung: das Gelände wurde großräumig saniert, mit Messpunkten versehen und durch eine regelmäßige Prüfung überwacht. Die Daten liegen zudem dem Ortsvorsteher vor, jedoch ist daraus ohne spezielle Kenntnisse keine Bewertung möglich.
Eine weitere Frage bezog sich auf die Baumfällungen und damit verbundenen offensichtlichen Bautätigkeit (Gutberletstraße 18/20, vormals Windolph), nämlich: wem gehört das Grundstück jetzt und welche Nutzung sei geplant?
Beim Liegenschaftsamt ist – so unglaublich es klingen mag – der Besitzer nicht bekannt. Auch das Bauordnungsamt in seiner Funktion als Bauaufsicht hat keine Kenntnis über eine Bautätigkeit. Div. Anträge aus der Vergangenheit für Spielothek oder Veranstaltungsräume wurden abgelehnt, aktuell befände sich aber ein Antrag im Verfahren. Aus den Unterlagen ginge lt. Behördenauskunft jedoch kein Vorhabenszweck hervor. Die derzeitige Bautätigkeit ist demnach unerlaubt. Die brachial vorgenommene Geländeberäumung (keine Fällung von Bäumen, sondern deren Ausreißen und Umstoßen mit schwerem Gerät) ist ebenfalls unerlaubt. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) versucht ebenfalls, im Nebel der behördlichen Unwissenheit den Eigentümer herauszufinden, um zumindest ein Verfahren gegen unerlaubten Natur-Eingriff einzuleiten. Auch wenn alle für diesen Vorgang verantwortlichen Ämter nun mehr oder weniger Kraft Gesetzes handeln und die große Suche seither läuft, wurde der Fall erst durch den Ortschaftsrat Mölkau bekannt. Bei Otto-Normalbürger hingegen trifft diese Unwissenheit wohl dennoch auf breites Kopfschütteln.
Er kann nur gemeinsam mit dem Ortschaftsrat hoffen, dass sich das Sprichwort „Wer suchet, der findet“ hier zeitnah bewahrheitet, bevor in der Zwischenzeit weitere Fakten durch Unbekannt geschaffen werden.
Ebenfalls angefragt wurde der Zustand der Gutberletstr. 9 (ehemals Fa. Gutberlet): Wie sehen die Pläne zu der derzeitigen Bauruine aus?
Hierzu wurde eine Baugenehmigung für einen Gewerbe-Neubau mit Tiefgarage und Stellplätzen sowie für einen Wohngebäude-Neubau mit 16 Stellplätzen erteilt und verlängert.
Zum Grundstück der Syrisch-orthodoxen Gemeinde (ebenfalls Gutberletstraße) erging die letzte Frage des Einwohners: Gelten Ersatzpflanzungen auch für gefällte Birken?
OV Dietze wird dazu direkt bei der Kirchgemeinde anfragen, da es seitens des Bauordnungsamtes aufgrund der Vielzahl an Unterlagen zu diesem Bauprojekt keine Übersicht zu Ersatzpflanzungen gibt. Der in der Sitzung anwesende Stadtrat Jürgen Kasek (Die Grünen) verwies darauf, dass Ausgleichspflanzungen verpflichtend sind. Der Teufel liegt jedoch hierbei im Detail der Personalplanung - der Fachbereich ist unterbesetzt und kann die Einhaltung der Vorschriften nicht umfänglich kontrollieren. Sachdienliche gezielte Hinweise aus der Bevölkerung oder des Ortschaftsrates sind allgemein ausdrücklich erwünscht. Ob dann dabei ebenfalls wieder die große Suche beginnt, steht natürlich auf einem anderen Papier ...
Ein anderer Einwohner bat um Beantragung eines Fußgängerüberweges/Zebrastreifens an
| • | Engelsdorfer Straße Höhe Anemonenapotheke |
| • | Paunsdorfer Straße Höhe Abzweig August-Knauer-Straße |
Dazu ergänzte SR Kasek, dass die Definition für das Anlegen einer solchen Querungshilfe klar geregelt sei: Ab einer PKW-Frequenz von 200-300 Fahrzeuge pro Stunde bei gleichzeitigem Bedarf von 50-100 Passanten, die die Straße queren wollen.
Stadtrat Marius Beyer (AfD) wies darauf hin, dass die Ämter alle statistischen Zahlen zu Verkehrsaufkommen etc. kennen und nochmalige Messungen nicht notwendig seien. Stattdessen sollte eine offensive Beantragung erfolgen, unabhängig des Ergebnisses eines Zebrastreifens oder andere Querung. Zudem verwies er auf das sog. Zebrastreifenprogramm.
Zum gesamten Thema Verkehr sieht die Stadt Leipzig eine Machbarkeitsstudie zum Verkehrsentwicklungskonzept vor. Der Verein Initiative pro Mölkau ist dazu bereits mit dem VTA in Kontakt und fordert, dass bei der Bestandsaufnahme innerhalb der Machbarkeitsstudie eine Bürgerbeteiligung erfolgt. In diesem Zuge könnte auch der Bedarf an Fußgängerüberwegen etc. erfasst werden.
Der Ortschaftsrat wird vorerst eine entsprechende Prüfung zur Umsetzung von o.g. Querungsstellen beim VTA beantragen.
Zuguterletzt kam der Vorschlag auf, innerhalb der Beschlussvorlage „Herstellen einer Wegeverbindung von der Karl- Friedrich-Straße um das ehemalige Kippengelände zur Straße An den Rietzschkewiesen“ eine Erweiterung des Vorhabens entlang der gesamten Rietzschke als klassifizierter durchgängiger Wanderwegvorzunehmen.
Im Namen des Ortschaftsrates bedankte sich der Ortsvorsteher nochmals bei BM Hörning für dessen Teilnahme am Neujahrsempfang. BM Hörning lobte im Gegenzug die Veranstaltung und das Engagement seitens der Organisatoren.
Für März kündigte er den Beginn der Wege-Sanierung im Gutspark sowie die Abstimmungen zum Wegerechte zwischen Liegenschaftsamt und Eigentümer an. OV Dietze informierte ergänzend, dass die Nordanbindung an die Engelsdorfer Str. in Planung ist und derzeit Verhandlungen über den entsprechenden Flächenankauf zw. Liegenschaftsamt und Eigentümer laufen. Zudem regte er an, den Verbindungsweg Penny-Engelsdorfer Straße in die denkmalpflegerische Zielstellung aufzunehmen, um diesen dann als öffentlichen Weg ohne verschlossene Tore zugänglich machen zu können.
Offen bleibt dahingehend für BM Hörning, wie das Liegenschaftsamt die Nutzung und Qualität der von der Pächterin unterhaltenen Wege durchsetzt.
Eine Zuhörerin kritisierte in diesem Zusammenhang den Umgang mit den Altbäumen im Gutswald. Wenn weiterhin große, ihrer Meinung nach teils gesunde Bäume entnommen werden und parallel nichts gegen den zunehmenden generellen Verlust der Bäume unternommen würde (keine Nachpflanzung oder Aufforstung), werde der Wald unattraktiv und bestünde nur noch aus Ahorn – zumal er als Park wieder etabliert werden soll.
OV Dietze entgegnete, dass die entsprechenden Bäume durch Sachverständige klassifiziert und mangels Standsicherheit zur fachgerechten Fällung durch den Stadtforst freigegeben wurden. Privatpersonen mit entsprechender Erlaubnis haben die gefällten Bäume abschließend zerlegt und abtransportiert.
SR Beyer merkte an, dass das Interesse am Gutspark in der Bevölkerung groß ist. Diskussionen dazu seien somit richtig und wichtig, weshalb er vorschlug, die denkmalpflegerische Zielstellung in größerem Umfang zu veröffentlichen. In der Gemeindeblatt Ausgabe 12/2023 wurde bereits über das Konzept in seinen Grundzügen informiert.
Worum geht es:
Mit der vertiefenden Betrachtung von Handlungsansätzen zur Verbesserung der Lebensqualität im Ortsteil werden u. a. die Handlungsschwerpunkte quartiersnahe Kultur-, Sport- und Freiraumangebote, nachhaltige Mobilität sowie gemeinschaftliche Quartiersentwicklung Berücksichtigung finden.
Ausgangspunkt ist der Haushaltsantrag des Ortschaftsrates Mölkau, im Jahr 2023 eine Ortsgestaltungskonzeption für die Ortschaft erarbeiten zu lassen. Hierfür sollen in den Haushalt 35T € für das Jahr 2023 eingestellt werden. Im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung des Stadtrates wurde der Antrag ins Verfahren verwiesen. Die Verwaltung hat den Inhalt wie folgt aufgearbeitet:
Für die Ortschaft liegen als übergreifende Konzeptionen die 1996 von der Gemeinde Mölkau gefassten Leitlinien der künftigen Entwicklung, die Ortsteilstrategie des INSEK von 2018 und der Flächennutzungsplan vor. Eine Neuauflage einer „Ortsgestaltungskonzeption“ ist aus Sicht der Verwaltung vor dem Hintergrund der vorliegenden Dokumente nicht erforderlich und unter Berücksichtigung der vielfältigen drängenden Aufgaben der Stadt nicht sinnvoll.
Vielmehr sollte das Augenmerk auf die einzelnen Themen gelegt werden, die für die Ortschaft besonders wichtig sind. Insbesondere die Leitlinien und die Ortsteilstrategie des INSEK bieten wesentliche Grundlagen für die Identifikation konkreter Projekte, die in der Ortschaft verfolgt werden können. An der Umsetzung dort genannter Themen wurde und wird bereits gearbeitet (siehe unten), was sich auch in den Ergebnissen der INSEK-Evaluierung widerspiegelt. In der Evaluierung wurde auch festgehalten, dass die im INSEK-Steckbrief für Mölkau benannten Handlungsansätze in den Bereichen Sport, Kultur, Mobilität, Nahversorgung und Landschaftsentwicklung weiterhin bestehen bleiben; ihre Umsetzung wird somit durch die zuständigen Fachämter im Rahmen der regulären Verwaltungstätigkeit weiterverfolgt.
An der Umsetzung zahlreicher Vorhaben zur Weiterentwicklung in Mölkau wurde und wird bereits gearbeitet u.a.:
Oberschule Mölkau:
Die geplante Kapazitätserweiterung der Schule wurde umgesetzt und 14 neue Unterrichtsräume im “Bildungsturm” eingerichtet. Zudem wurde der Anbau für Aula und Mensa fertiggestellt sowie die Außenanlagen neugestaltet.
Ortsmitte Mölkau:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 424 „Handels- und Dienstleistungsforum Mölkau-Mitte“ wird derzeit erarbeitet, welcher als Ziel hat, unter anderem durch Etablierung eines großflächigen Lebensmittelmarktes, die Ortsmitte in Mölkau zu stärken.
Nutzungskonzept Gemeindeamt:
Die Stadtverwaltung saniert und entwickelt in einem mehrjährigen Prozess das ehemalige Gemeindeamt. Der kürzlich denkmalgerecht hergerichtete Ratssaal kann nunmehr vom Ortschaftsrat und diversen Vereinen für Sitzungen, Seniorentreffs und kleinere nicht kommerzielle Veranstaltungen genutzt werden. Geplant ist in den kommenden Jahren, die Fassade des Gebäudeensembles instandzusetzen, den Brunnen nach der Winterperiode wieder in Betrieb zu nehmen und die Sanierung des Ratskellers im Jahr 2024 abzuschließen.
Der Ortschaft stehen damit zukünftig weitere Räumlichkeiten im Ortskern für Veranstaltungen zur Verfügung.
Bühne und Angergärten:
Aktuell wird die Bühne an der Albrechtshainer Straße durch die Stadt saniert. Die Festwiese und das Bühnenhaus dienen der Ortschaft ebenfalls künftig – nach den Events des Themenjahres 2023 und der 700-Jahr-Feier – als Kleinkunststätte.
Auch konnte vor zwei Jahren dem Verein Initiative pro Mölkau eine weitere Fläche für soziale und kulturelle Zusammenkünfte zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung der öffentlich zugänglichen Angergärten wird auf zunächst unbestimmte Zeit gewährt.
Zweinaundorfer Gutspark:
Die denkmalpflegerische Zielstellung zum Gutspark Zweinaundorf konnte im September 2023 abgeschlossen werden. Die Zielstellung wurde verwaltungsintern und mit dem Ortschaftsrat abgestimmt. Die denkmalpflegerische Zielstellung und die denkmalschutz-rechtliche Genehmigung liegen dem Ortschaftsrat vor.
Derzeit läuft die Planung zur Sanierung der wichtigsten Wege innerhalb der Parkanlage. Die Ausschreibung der Baumaßnahme ist erfolgt. Die bauliche Umsetzung ist, in Abhängigkeit der Witterung, für das I. Quartal 2024 vorgesehen.
Über die genannten Projekte hinaus wird vorgeschlagen, im Rahmen der regulären Verwaltungstätigkeit die im INSEK genannten Maßnahmen mit den Wünschen und Anforderungen aus der Ortschaft abzugleichen. Hierfür wird zur Zeit ein Verfahrensvorschlag erarbeitet, der auch auf andere Ortschaften anwendbar sein soll. Damit kann ein einheitliches Handeln der Verwaltung gewährleistet werden.
Elemente könnten u.a. ein vierteljährliches Gesprächsformat mit Vertreterinnen und Vertretern der Ortschaft und den betroffenen Ämtern der Stadt Leipzig sein sowie eine jährliche gemeinsame Auswertung des Fortschritts bei der Umsetzung der Projekte.
Realisierungs- / Zeithorizont
Die Umsetzung erfolgt im regulären Verwaltungshandeln ab dem Jahr 2024.
Dieser Verwaltungsmeinung wird einstimmig zugestimmt
Hintergrund:
Das Anliegen des Antrags des Ortschaftsrates Mölkau für eine Wegeverbindung von der Karl-Friedrich-Straße, um das ehemalige Krippengelände zur Straße „Rietzschkewiesen“ kann aus strategischer Sicht einer Stadt der kurzen Wege nachvollzogen werden.
Eine Realisierung in 2023/2024 ist jedoch nicht möglich. Die Wegeverbindung würde das Landschaftsschutzgebiet „Etzoldsche Sandgrube & Rietzschketal Zweinaundorf“ und geschützte Biotope (magere Flachland-Mähwiesen) durchqueren, es wäre die Querung der Östlichen Rietzschke und Grunderwerb bzw. ein Flächentausch notwendig, da nicht alle notwendigen Flächen im Besitz der Stadt sowie gegenwärtig durch andere Flächennutzungen belegt sind.
Der Landschaftsplan der Stadt Leipzig weist im Bereich der in Frage stehenden Wegeverbindung eine Grünverbindung mit Anbindung an das Hauptwegenetz aus. Vor diesem Hintergrund soll der Entwicklungs- und Qualifizierungsbedarf geeigneter Wegebeziehungen im Grünverbund der östlichen Rietzschke in die vom Amt für Stadtgrün und Gewässer für 2024 geplante Freiraumstudie für Mölkau mit aufgenommen werden.
Realisierungs- und Zeithorizont
2024 Freiraumstudie, weitere Entscheidungen bzw. Planungsschritte nachfolgend auf die Freiraumstudie aufbauend.
Dem Verwaltungsstandpunkt wird einstimmig zugestimmt
Das Anliegen ist angesichts von ca. 16.000 Verkehrsraumeinschränkungen im Jahr im Stadtgebiet nachvollziehbar. Ebenfalls ist nachvollziehbar, dass die Ortsvorsteher Ansprechpartner in ihrem Ortsteil sind und deshalb so gut wie möglich auskunftsfähig sein wollen. Zu der großen Zahl der Verkehrsraumeinschränkungen ist jedoch anzumerken, dass die wenigsten davon durch Baumaßnahmen der Stadt verursacht werden. Vielmehr erfolgen viele Absperrungen im Verkehrsraum durch Baumaßnahmen Dritter, seien es nun Leitungsbetreiber oder seien es nun Bauherren auf angrenzenden privaten Baugrundstücken.
Die Absperrungen sind bei der Straßenverkehrsbehörde (SVB) zu beantragen. Häufig werden die Anträge erst kurz vorher gestellt. Kurze Bearbeitungszeiten sind kommunal-politisch gewollt, etwas Anderes wäre gegenüber den Bauherren auch nur schwer vermittelbar.
Der Zielkonflikt ist bekannt. Es besehen Informationskanäle, um dem gerecht zu werden. Das heißt nicht, dass diese nicht weiter verbessert werden können. Im Gegenteil. Gerade auch die Ortsvorsteher können hier noch besser eingebunden werden.
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Beschilderung, Markierung) zur Absicherung und Verkehrsführung an der Arbeitsstelle auf Antrag des Ausführenden an. Sie plant und organisiert jedoch nicht die Bauausführung an sich.
Wegen der Bearbeitungsfrist von 14 behördlichen Arbeitstagen erhält die SVB über die Mehrheit der Baumaßnahmen erst mit Beantragung der Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen, also kurzfristig, Kenntnis. Die Weitergabe von Informationen zu diesen Vorhaben spätestens einen Monat vor Bauausführung oder zu Jahresbeginn, wäre damit nicht möglich.
Die Durchführung von Anliegerinformationen zu Baumaßnahmen muss deshalb in erster Linie durch den jeweiligen Bauherren bzw. deren bauausführenden Firmen übernommen werden. Diese können Aussagen zur Bauausführung treffen und Abstimmungen mit den Anliegern am Baufeld führen.
Die Straßenverkehrsbehörde setzt sich dafür ein, dass durch die Bauherren bzw. deren bauausführende Firmen, rechtzeitig vor Baubeginn eine Anliegerinformation durchgeführt wird. Dies kann durch entsprechende Auflagen in der Anordnung verkehrsregelnde Maßnahmen erfolgen sowie durch Thematisierung bei Vorberatungen zu Bauvorhaben und Sensibilisierung in den diversen Fachgremien.
Die Stadtverwaltung informiert unter www.leipzig.de/Baustellenübersicht über alle aktuell vorhandenen Verkehrsraumeinschränkungen durch Baumaßnahmen im Stadtgebiet. Die Daten zu den Vorhaben werden in tabellarischer Form mit diversen Filterfunktionen, etwa zur konkreten Abfrage für Stadtbezirke, sowie im digitalen Stadtplan dargestellt und sind ab Erteilung der Genehmigung abrufbar.
Ergänzend dazu wird eine Auflistung der Baumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen mit größeren Auswirkungen auf den Verkehr erfasst und zum Download bereitgestellt. Für Baumaßnahmen, die die Stadt selbst oder gemeinsam mit den Partnern der L-Gruppe durchführt, sind bereits Maßnahmen für eine umfassende Information der Ortschaftsräte und Anlieger in den Ortsteilen etabliert. So werden bei umfangreichen Baumaßnahmen im Vorfeld der Ausführung Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt und Medieninformationen herausgegeben.
Die Stadt wird zudem in Kürze eine App veröffentlichen, über die auch Informationen zu Baumaßnahmen und Umleitungsführungen abgerufen werden können.
Der VST wird einstimmig zur Kenntnis genommen
Da die Anträge von den Vereinen direkt an die Stadt Leipzig zur sachlichen Prüfung übermittelt wurden und die konkreten verwendungszwecke dem Ortschaftsrat zur Entscheidungsfindung (noch) nicht vorliegen, wird der Punkt auf Sitzung 03/2024 vertagt
Jens Vater (HuK) bittet aufgrund Planungssicherheit um Freigabe der BTM für das Osterfeuer gemäß Antrag. Der Ortschaftsrat stuft den Umfang der BTM-Anträge des HuK mit insgesamt 11T € insgesamt als zu hoch ein. Aufgrund der 700-Jahr-Feier wurden alle Vereine im Vorfeld zur Sparsamkeit sensibilisiert, weil die Ausschüttung dieses Jahr zugunsten der Durchführung der Jubiläumsveranstaltung nur in einem geringen Teil erfolgen kann.
Alternativ wurden daher zur Absicherung des Osterfeuers 1500,- einstimmig vorgeschlagen. Alle anderen BTM-Entscheidungen werden auf nächste Sitzung vertagt, bis Anträge im Wortlaut vorliegen.
Hinsichtlich der Schließung der Sparkasse und des SB-Bereiches in Mölkau wird OV Dietze sich schriftlich an OBM Jung als Vorstand des Sparkassenverbandes wenden, um auf die Situation deutlicher aufmerksam zu machen. Aus Sicht des Ortschaftsrates ist das derzeitige Angebot mittels Sparkassenbus im 14-Tage-Turnus nicht ausreichend´und der alternative Verweis auf die überbeanspruchte Filiale Engelsdorf gerade für weniger mobile Kunden nicht hilfreich.
Zur Thematik Schulcontainer wird der OR einen Antrag dazu im Stadtrat einreichen. Ziel soll sein, die Demontage der Interimslosung zu bewirken, da diese seit Jahren ungenutzt ist (vgl. Gemeindeblatt 02/2024). Die Pläne der Stadt sehen eine weitere Nutzung für die kommenden Jahre vor. Damit soll der allgemeine stadtweite Bedarf an Unterrichtsraum gedeckt und Schüler aus anderen Stadtteilen nach Mölkau gelenkt werden. Das Schulamt beruft sich dabei auf das Kostenargument: der Umzug der Containerräume auf die eigentlichen benötigten Standorte ist mit langwierigen Genehmigungsverfahren und hohen Kosten verbunden, so dass stattdessen das Interesse an der Beibehaltung des jetzigen Standortes besteht. Die Oberschule kritisiert die Pläne, da die Kapazität an Lehrkräften aufgrund Personalmangels bereits jetzt schon ausgeschöpft ist. Zudem befürchten Schulleitung und Ortschaftsrat einen weiteren Verkehrszuwachs auf der besonders zu Unterrichtsbeginn überlasteten Schulsraße.
Zuguterletzt stellte OR Rümmler einen Brückenentwurf für die Querung der östlichen Rietzschke zwischen Spielplatz Schulstraße und Engelsdorfer Str. vor. Wie in der Sitzung 11/2023 dem Umweltamt vorgeschlagen, könnte eine Interimslösung vorerst Abhilfe schaffen und damit den tatsächlichen Bedarf für eine Querung als Grundlage für die Pläne eines langfristigen Bauwerks ermitteln. Der Entwurf sieht eine Holzbauweise als Steg mit barrierefreiem Zugang vor.
Das Modell soll beim Amt für Umwelt (Hr. Wasem) in Kürze vorgestellt werden, um eine grundsätzliche Zustimmung zum Bau in Eigenregie zu erhalten.
Das ausführliche Protokoll ist unter ratsinformation.leipzig.de nachzulesen.
Die nächste OR-Sitzung findet am Dienstag, den 05.03.2024, statt.
Details dazu entnehmen Sie bitte den Aushängen am Gemeindeamt, den Mitteilungen des Leipziger Amtsblattes oder den Internetseiten der Stadt Leipzig.