Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet mit den in der Begründung zum Bebauungsplan genannten Zielen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes E-215 wird auf Wunsch der Eigentümerin eingeleitet, die auf den bislang als Grünflächen festgesetzten Arealen neuen Wohnraum schaffen möchte. Vorgesehen sind Gebäude in Einzel- und Reihenbauweise, mindestens zweigeschossig, mit begrünten Flachdächern und möglicher Photovoltaik; auch Geschosswohnungsbau bleibt eine Option. Zudem sollen sichere Fußwege entlang zentraler Straßen angelegt und die verkehrliche Situation verbessert werden. Das Plangebiet liegt in Mölkau, einem gut angebundenen, ländlich geprägten Stadtteil mit nahem Zugang zu Naherholungsräumen und guter sozialer Infrastruktur. Da der Bedarf für die bisher vorgesehene Sportnutzung durch den Sportverein Mölkau 04 innerhalb des Plangebiets entfallen ist, kann die insgesamt über 3 ha große Fläche neu bewertet werden. Das Vorhaben kann dabei unterstützen dem hohen Wohnraumbedarf Leipzigs entgegenzutreten, ist jedoch aufgrund der aktuellen Festsetzungen derzeit nicht genehmigungsfähig. Die Planänderung ist erforderlich, um Baurecht zu schaffen, Umwelt- und Klimaaspekte zu integrieren, eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung sicherzustellen sowie städtische Leitlinien – wie das wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig – umzusetzen.
Maßnahme ist die Änderung des Bebauungsplans.
Der Bebauungsplan soll Wohngebietsflächen mit zugehörigen Grün- und Freiräumen sowie Erschließungsanlagen festsetzen; weitere Inhalte folgen im Verfahren. Geplant sind, überschlägig kalkuliert, ca. 50 Wohneinheiten, was Wohnraum schafft und das städtebauliche Erscheinungsbild aufwertet. Grünflächen sollen trotz Nachverdichtung ökologisch gesichert werden. Das Nebeneinander von Wohnen und ggf. künftig aktivierter Freizeitnutzung erfordert Maßnahmen zum Nachbarschutz und zur Lärmvorsorge. Fachgutachten sollen zudem Natur- und Landschaftsbelange prüfen. Die Planung entspricht dem wirksamen Flächennutzungsplan.
Mit dem Beschluss dieser Vorlage wird das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E-215 „Wohngebiet Zweinaundorfer Straße“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet.
Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Planverfahren. Weitere Verfahrensschritte bis hin zum Satzungsbeschluss schließen sich an den Aufstellungsbeschluss an.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Mölkau im Leipziger Osten. Der Stadtteil ist geprägt durch eine ruhige Wohnlage mit ländlichem Charakter sowie einer Mischung aus historischen Gebäuden und neueren Entwicklungen. Er verfügt über eine gute Anbindung an das Leipziger Stadtzentrum. Die angrenzende Zweinaundorfer Straße weist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf, da sie Mölkau und die östlich gelegenen Ortsteile mit der Innenstadt Leipzigs verbindet […]
Das Gebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E-215 „Wohngebiet Zweinaundorfer Straße“ bzw. der 1. Änderung aus dem Jahr 2014. Zwar war hier ursprünglich eine Bebauung vorgesehen, jedoch wurde der Plan in einer Phase städtischer Stagnation und Schrumpfung angepasst: Die Fläche wurde als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz für einen lokalen Sportverein festgesetzt. Letztere, rund 0,4 ha umfassende Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig. Da der Sportverein, welcher die Nutzung ursprünglich übernehmen wollte, heute keinen Bedarf mehr anmeldet für die besagte Fläche und der Platz nie hergestellt wurde, kann die Fläche nun im Rahmen der Planänderung neu bewertet und es können bspw. differenzierte Optionen für eine sportliche bzw. Freizeitnutzung erwogen werden. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten landwirtschaftlichen Grünflächen, eine Fläche für ökologische Zwecke (Birkenhain) sowie eine private Grünfläche (Sportplatz) mit insgesamt rund 3 ha. Im Flächennutzungsplan ist der überwiegende Teil bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Das Gebiet umfasst die Flurstücke 444/50, 444/51 und einen Großteil des Flurstücks 444/52 der Gemarkung Zweinaundorf. Mit dem Bebauungsplan wird insbesondere die Umsetzung der strategischen Ziele „Bezahlbarer Wohnraum“ und „Balance zwischen Verdichtung und Freiraum“ verfolgt. Weitere übergeordnete Planungen – insbesondere das landschaftsräumliche Leitbild des Landschaftsplanes sowie die Stadtklimaanalyse – weisen auf die Bedeutung der begrünten Ost-West-Verbindung sowie die Kaltluftproduktivität der Flächen hin. Wegen der Abweichung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans ist eine Wohnbebauung derzeit nicht genehmigungsfähig.
Erfordernis der Planänderung
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Auswirkungen der Planung
Im Bebauungsplan sollen die Flächen für Wohnen einschließlich der dazugehörigen Grün- und Freibereiche und für die notwendigen Erschließungsanlagen festgesetzt werden. Weitere erforderliche Planinhalte, u.a. hinsichtlich einer klimaangepassten, multifunktionalen und energieeffizienten Flächennutzung, werden im Rahmen des Planverfahrens ermittelt.