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Mölkauer Gemeindeblatt
Ausgabe 8/2026
Aus dem Ortschaftsrat
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Sachstand-Information "Fuß- und Radwegverbindung inkl. Brücke über die östliche Rietzschke"

Zum Antrag des OR Mölkau für den Doppelhaushalt (DHH) 2023/24 stimmte der Stadtrat im Februar 2023 mit 53/11/0 für das Vorhaben. Dazu liegt aktuell folgender Sachstandsbericht vor:

Beschluss:

Die Planungen, Vorbereitungen und Untersuchungen für die Verbindung zwischen Ende Fasanenweg über Spielplatz Schulstraße und Rietzschke zur Engelsdorfer Straße inkl. eines Brückenneubaus über die Rietzschke als kombinierter Geh- und Radweg werden weiter verfolgt und voran getrieben. Die Planung und Bau des Weges nebst Brücke werden auf den Zeitraum nach Abschluss der Realisierungsprüfung auf ab 2024 verschoben (unter Vorbehalt einer positiv ausgehenden naturschutzrechtlichen Prüfung). Eine zusätzliche Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich.

Zwischenbericht / Endbericht zum Stand der Umsetzung (Datum 30.06.2026):

noch nicht begonnen

Sachstand:

Die vom Tenor her gleichgerichteten Haushaltsanträge zur Errichtung einer Brücke über die Östliche Rietzschke (VII-HP-05352 und VIII-HP-OR-10404) von 2023 bzw. 2025 wurden Anfang 2026 ruhend gestellt. Für VII-HP 08730 gilt die gleiche Sachlage, dass seit der damaligen Befassung im Stadtrat ein „Freiwilliges Haushaltsstrukturkonzept“ für 2025 und 2026 beschlossen wurde und die Ressourcen damit knapper werden und auch mittelfristig keine Entspannung in Sicht ist.

Die stadtweit notwendigen Maßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur werden über den vom Stadtrat beschlossenen Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie bewertet und priorisiert, da die Bedarfe nur schrittweise befriedigt werden können. Die Maßnahme wurde in den Rahmenplan aufgenommen, jedoch nur in Anlage II unter Mobi2030_II-10_R_82 Fuß- und Radwegverbindung inkl. Brücke über die östliche Rietzschke vom Stadtrat bestätigt und damit nicht für die Anmeldung zum Haushalt 2025/26 priorisiert.

Auf Grund deutlich geringerer Haushaltsmittel kann für den HH-Plan 2027/28 keine Fortschreibung des Rahmenplans erfolgen, so dass auch diese Maßnahme nicht weiter priorisiert wird. Die Maßnahme kann erst mit der nächsten Aktualisierung oder Fortschreibung der Maßnahmen wieder der Priorisierung unterzogen werden. Damit ist nicht vor 2030 zu rechnen.

Nächster Zwischenbericht:

08/2028