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Mölkauer Gemeindeblatt
Ausgabe 9/2026
Aus dem Ortschaftsrat
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Rückblick auf die August-Sitzung

In der Bürgersprechstunde beschäftigte viele Bürger der im letzten Mölkauer Gemeindeblatt thematisierte Kita Neubau in der Zweinaundorfer Straße. Es wurde bemängelt, dass keine Veröffentlichung zum Baubeschluss im gedruckten Amtsblatt, sondern nur im elektronisch einsehbaren erfolgte. Auf Nachfrage einiger Bürger bei der verantwortlichen Redaktion des Amtsblattes wurde diesen mitgeteilt, dass in der Druckausgabe nur die wirklich größeren Bauvorhaben veröffentlicht werden – dabei handelt es sich hierbei keinesfalls nur um Peanuts sondern um ein Vorhaben in Höhe von mehreren Millionen Euro. Einspruchsmöglichkeiten gegen den Baubeschluss sind nur durch Anlieger möglich. Der Ortschaftsrat, der sich einstimmig gegen den Bau dieser Kita-Einrichtung ausgesprochen hat, versucht alle seine Möglichkeiten (die durch die Sächsische Gemeindeordnung stark eingeschränkt sind) zu nutzen. So wird, um die Fristen einzuhalten, Widerspruch gegen den Bau eingelegt. Weiterhin werden alle im Stadtrat sitzenden Fraktionen zu diesem Thema sensibilisiert.

Den Verwaltungsstandpunkt zum Antrag zur mittelfristigen Gestaltung der Grünflächen im Umfeld des Bergfriedhofs/ Engelsdorfer Straße/ Mölkauer Anger wurde einstimmig zugestimmt. Der Inhalt des Verwaltungsstandpunktes bestätigt, dass im Rahmen der „Ortschaftsstrategie Mölkau“ die Ziele und Prioritäten für das Umfeld des Bergfriedhofes in den Folgejahren aufgegriffen und umgesetzt werden. Voraussetzung für diese Maßnahmen ist, dass diese mit Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsplanung unterlegt werden.

Allerdings können aufgrund der angespannten kommunalen Haushaltslage kurz- und mittelfristig in den Haushaltsjahren 2025/26 und 2027/28 keine Mittel für Gehölzpflege, Beräumung und Umgestaltung zugesagt werden.

Im Bericht des Ortsvorstehers gab es leider keine erfreulichen Nachrichten. So ist immer noch keine Entscheidung über die Wiederherstellung des sogenannten Koppelweges getroffen und auch zur Umweltverschmutzung des Geländes am Bahndamm konnte wegen eines schwebenden Verfahrens auch keine weiteren Informationen erteilt werden. Die wasserrechtliche Genehmigung zum Neubau eines Steges über die östliche Ritzschke ist erteilt. Allerdings gibt es 19 (!) Nebenbestimmungen, die beim Bau der Brücke einzuhalten sind. Diese Nebenbestimmungen erinnern an die Vorschriften zum Bau einer Autobahnbrücke. Aber auch hier versucht der Ortschaftsrat eine vielleicht unbürokratischere Lösung zu finden. Offensichtlich hat die Stadt Leipzig noch nichts vom Bauturbo der Bundesregierung gehört.

Wolfgang Mehnert